Luftreinhaltepolitik - Förderprogramm zur SCR-Nachrüstung

Der aktuelle Aufruf für die beiden Förderprogramme zur Nachrüstung von leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen („LHLF“ 2,8 bis zu 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, zGG) und von schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen („SHLF“ 3,5 bis zu 7,5 Tonnen zGG) läuft noch bis zum 29. Februar 2020. Informationen zu einem möglichen weiteren Förderaufruf liegen noch nicht vor.

Interessierte Unternehmen, die zur Senkung des Stickoxidausstoßes beitragen wollen bzw. ihr Nutzfahrzeug vor bestehenden oder zukünftig möglichen Fahrverboten sichern wollen, sollten rechtzeitig Fördermittel beantragen.

Die Einreichung eines Förderantrages bei der BAV reicht aus, um die Mittel zu binden. Es muss zum Zeitpunkt der Beantragung noch kein Nachrüstsatz für das jeweilige Fahrzeug beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen oder in Werkstätten verfügbar sein.

Wie bereits berichtet, sind im November 2019 Erhöhungen der maximalen Fördersummen in Kraft getreten. (Für LHLF von 3.000 Euro auf 3.600 Euro der System- und Einbaukosten und für SHLF von 4.000 Euro auf 4.800 Euro) Weiterhin gilt zusätzlich in allen Gewichtsbereichen eine maximale Förderquote von 80%.

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen ist weiterhin für die Förderabwicklung zuständig und bietet eine Hotline unter der Tel. 0 49 41/6 02-7 88 sowie eine Service-E-Mail an (Diesel-HWNR(at)bav.bund(.)de).

Neue Zulassungen (Allgemeine Betriebserlaubnisse - ABE) für Nachrüstsätze:

Im Januar 2020 wurden durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) weitere ABEn für Nachrüstsätze für Nutzfahrzeuge und Pkw erteilt: