Manchmal lästig – immer notwendig!

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Arbeitssicherheit? Was denken Sie darüber? Nervig? Überflüssig sogar? Der Landesverband bietet Dienstleistungen rund um die Arbeitssicherheit.

Florian Beitz, technischer Berater des Landesverbandes und als Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Mitgliedsbetriebe da, um sie dabei zu unterstützen, den gesetzlichen Vorgaben beim Thema sicherer Arbeitsplatz zu entsprechen, sagt auf die Frage, wie es ist, wenn man in einen Betrieb kommt, um mal „nach dem Rechten zu sehen“: „Als Inhaber einer Kfz-Werkstatt fand ich das schon oft anstrengend, mit viel Bürokratie verbunden, weshalb der Gedanke da war, dass einen das von der Arbeit abhält. Das sehe ich heute natürlich ganz anders! Mir ist durch meine Zusatzausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bewusst geworden, wie wichtig es ist, das Thema wirklich ernst zu nehmen.“

Was der Landesverband im Bereich Arbeitssicherheit für die Kfz-Betriebe tut:

Er stellt eine eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 6 und § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) zur Verfügung, um die erforderliche Grundbetreuung im Betrieb sicherzustellen.

Die Fachkraft übernimmt die Grundbetreuung des Auftraggebers, bestehend aus:
a) Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung

b) Unterstützung bei der Beurteilung von Gefährdungen und der Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen
c) Durchführung von Begehungen und Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften

d) Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Themen (jährlich, optional)
e) Einrichtung und Aktualisierung eines Arbeitsschutzkonzepts sowie die Dokumentation der Arbeitsschutzmaßnahmen

Zusätzliche Leistungen, die über die vereinbarte Grundbetreuung hinausgehen, werden gesondert nach einem Stundenverrechnungssatz von 69 € netto pro Stunde abgerechnet Die Vergütung für die Grundbetreuung richtet sich nach der Größe und Mitgliedschaft einer Handwerksinnung des Unternehmens.

Unternehmen bis 10 Mitarbeiter

Innungsmitglied: 179 € netto pro Jahr

Kein Mitglied: 289 € netto pro Jahr

Unternehmen mit 11 bis 30 Mitarbeitern

Innungsmitglied: 589 € netto pro Jahr

Kein Mitglied: 699 € netto pro Jahr

Unternehmen mit mehr als 30 Mitarbeitern

Innungsmitglied: 759 € netto pro Jahr

Kein Mitglied: 965 € netto pro Jahr

Optional:  Die jährliche Unterweisung der Mitarbeiter erfolgt nach Wunsch des Auftraggebers gegen eine Pauschale von 165€ Netto

Für die Aufnahme des Betriebs und die Einrichtung des Arbeitsschutzkonzepts wird einmalig eine Pauschale von 210 € netto berechnet

Fahrtkosten werden mit 0,35 € pro gefahrenen Kilometer abgerechnet

Der Vertrag wird auf eine feste Laufzeit von zwei Jahren geschlossen. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.