Mindestlohn steigt in zwei Stufen

Die Mindestlohnkommission in Berlin hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten anzuheben. Zum 1. Januar 2026 steigt er zunächst von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro. Zum 1. Januar 2027 folgt eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro. Der Beschluss erfolgte einstimmig auf Grundlage eines Vermittlungsvorschlags der Kommissionsvorsitzenden.

Die Erhöhungen entsprechen einer Steigerung von 8,4 Prozent im ersten Schritt und weiteren 5 Prozent im zweiten Schritt. Insgesamt ergibt sich bis Anfang 2027 ein Anstieg von knapp 14 Prozent gegenüber dem aktuellen Mindestlohn.

Diese Entwicklung stellt insbesondere personalintensive Branchen wie den Tankstellenbetrieb vor große Herausforderungen. Nach Einschätzung des Zentralverbandes des Tankstellengewerbes e.V. ist davon auszugehen, dass die gestiegenen Personalkosten nicht ohne Weiteres über höhere Verkaufspreise kompensiert werden können. Mögliche Folgen sind ein verstärkter Personalabbau, verkürzte Öffnungszeiten, der Ausbau automatisierter Smart-Store-Konzepte oder im Einzelfall auch die vollständige Aufgabe von Standorten.

Im Kfz-Gewerbe, wo in vielen Betrieben ebenfalls Mitarbeitende mit Mindestlohn beschäftigt werden – etwa in Teilzeit oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen – fällt die Belastung durch die Erhöhung zwar ebenfalls ins Gewicht, erscheint jedoch unter Umständen besser abfederbar als in anderen Bereichen.

Die Entwicklungen werden im Kfz-Gewerbe weiterhin aufmerksam verfolgt, um Betriebe bestmöglich auf die kommenden Änderungen vorzubereiten.