Neue Regelungen 2024: FIU-Registrierung für Kfz-Händler und Einführung des Europäischen Data Act

Für die Überarbeitung des Newslettertextes für die Website unter Berücksichtigung der Vermeidung direkter und indirekter Ansprache, könnten die Texte wie folgt umgeschrieben werden:

FIU-Registrierungspflicht für Kfz-Händler ab 1. Januar 2024 Das Gesetz zur beschleunigten Umsetzung der FIU-Registrierungspflicht hat die allgemeine Frist für die meisten Güterhändler auf den 1. Januar 2027 verlängert. Dennoch bleibt die Registrierungspflicht für Kfz-Händler ab dem 1. Januar 2024 bestehen, da sie mit hochwertigen Gütern handeln. Es ist zu erwarten, dass eine fehlende Registrierung zunächst keine Ordnungswidrigkeit darstellen wird, bis eine entsprechende Übergangsregelung in Kraft tritt. Im zukünftigen Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) ist geplant, dass bis zum 1. Januar 2027 keine Sanktionen bei Nichtregistrierung erhoben werden. Kfz-Händler müssen sich zwar bis zum 1. Januar 2024 bei der FIU registrieren, jedoch werden bis Anfang 2027 keine Bußgelder für die Nichteinhaltung dieser Pflicht verhängt.

Verabschiedung des Europäischen Datengesetzes (Data Act) Der EU Data Act stellt erstmalig einheitliche Regelungen für den Datenaustausch zwischen Unternehmen, Behörden und anderen Akteuren der Datenökonomie auf. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Datenkonzentration bei Großunternehmen zu verringern und Daten auch für Drittanbieter zugänglich zu machen. Dies soll insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zugutekommen, die dadurch einfacheren Zugriff auf beispielsweise Industriedaten erhalten und diese für ihre eigenen Dienstleistungen nutzen können.

Wichtige Inhalte des Data Act umfassen:

  • Regeln für die Vertragsgestaltung bei der Bereitstellung von Daten, insbesondere in Bereichen, wo ein Anspruch auf Datenbereitstellung besteht, wie bei Mobilitätsdaten oder Daten öffentlicher Stellen.
  • Grundsätze für die Vertragsgestaltung, einschließlich eines Diskriminierungsverbots, angemessener Gegenleistungen und transparenter Preisgestaltung.
  • Hersteller müssen Daten ihrer Produkte in maschinenlesbarem Format und unentgeltlich bereitstellen, um Nutzern oder Drittanbietern die Nutzung dieser Daten zu ermöglichen.

Das Europäische Datengesetz gibt Aufschluss darüber, welche Datenkategorien betroffen sind, einschließlich Rohdaten und vorverarbeiteten Daten. Die endgültige Wirksamkeit des Gesetzes auf den Zugang zu Fahrzeugdaten, -ressourcen und -funktionen bleibt abzuwarten.