Neue Reparaturkostenübernahmebestätigung (RKÜB)

Im Rahmen der kontinuierlichen Bemühungen, die Prozesse und Verfahrensweisen im Kfz-Gewerbe zu optimieren und transparenter zu gestalten, wurden wichtige Anpassungen bei der Regulierungskostenübernahmebestätigung (RKÜB) vorgenommen. Diese Neufassung der RKÜB zielt darauf ab, die Abwicklung zwischen Werkstätten und Versicherern zu vereinfachen und Missverständnisse zu vermeiden.

Die überarbeitete RKÜB beinhaltet nun ausschließlich eine Zahlungsanweisung und verzichtet auf die bisherige Abtretungsklausel. Diese Änderung trägt den Bedenken Rechnung, die in Bezug auf die Beweislast im Falle von Auseinandersetzungen zwischen Werkstätten und Versicherern bestanden. Es wird nun klarer definiert, dass die Beweislast bei den Versicherern liegt, sollten diese Einwände gegen die Art und Weise, die Wirtschaftlichkeit oder die Notwendigkeit der durchgeführten Arbeiten erheben.

Zur Unterstützung und weiteren Erläuterung dieser Neuerungen stehen verschiedene Dokumente zur Verfügung, darunter das aktualisierte RKÜB-Formular sowie eine beschreibbare PDF-Version desselben. Ergänzend hierzu bieten die beigefügten Erläuterungen zur RKÜB, gültig ab Januar 2024, detaillierte Informationen und Hintergründe zu den vorgenommenen Anpassungen.

Alle relevanten Dokumente und Formulare sind auf der Webseite des Landesverbandes des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein unter www.kfz-sh.de einsehbar und herunterladbar. Des Weiteren ist die Verfügbarkeit der Formulare im Meistershop des Deutschen Kfz-Gewerbes sowie bei den einschlägigen Verlagen in Kürze geplant, um eine breite Zugänglichkeit und Nutzung zu gewährleisten.

Diese Maßnahmen unterstreichen das Bestreben des Landesverbandes, die Interessen seiner Mitglieder zu wahren und die Zusammenarbeit zwischen den Werkstätten und den Versicherern im Sinne einer effizienten und fairen Schadensregulierung zu fördern.