Neues Entlastungspaket und Abwehrschirm

Pixabay

Nach mehr als 22-stündiger Beratung haben der Bundeskanzler sowie die Partei- und Fraktionschefs der Ampelkoalition am 4. September ein 65 Milliarden Euro schweres Hilfsprogramm zur Entlastung der Bundesbürger aufgelegt. Außerdem soll ein am 29. September beschlossener wirtschaftlicher Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro die in der Folge des russischen Angriffskrieges gestiegenen Energiekosten sowie die schwersten Auswirkungen für Verbraucherinnen, Verbraucher sowie Unternehmen abfedern.

Hier die wichtigsten Bereiche – von Energiepauschale bis Wohngeld:

Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende:

Die Energiepreispauschale von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger, die im September ausgezahlt werden soll, geht auch an Rentnerinnen und Rentner. Wann das sein wird, ist noch unklar. Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler erhalten einmalig 200 Euro.

Entlastung für kleine Einkommen:

Geringverdiener sollen bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Die Einkommensgrenze soll bei sogenannten Midi-Jobs zum kommenden Jahr von jetzt 1300 im Oktober auf 1600 und schließlich auf 2000 Euro angehoben werden.

Entlastung für alle Einkommen:

Die sogenannte Doppelbesteuerung bei der Rente wird nach dem Willen der Koalition nicht erst 2025, sondern schon zwei Jahre früher abgeschafft werden. Rentenbeiträge werden damit vom kommenden Jahr an voll absetzbar. Dazu kommt die Entfristung der Homeoffice-Pauschale, wodurch jährlich bis zu 600 Euro von der Steuer abgesetzt werden können. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird um 200 auf 1200 Euro angehoben.

Kindergelderhöhung:

Das Kindergeld steigt zum kommenden Jahr für das erste und zweite Kind um 18 Euro pro Monat. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags wird nochmals um 21 Euro auf 250 Euro angehoben werden.

Strompreisdeckel:

Eingriffe in den Strommarkt sollen dafür sorgen, dass die Preise beherrschbar bleiben. Eine Preisobergrenze für Strom von Erzeugern, die nicht auf Gas angewiesen sind, soll dies möglich machen. Wenn Unternehmen durch die Kopplung von Gas und Strompreis hohe Zufallsgewinne erzielen, dann will die Ampel diese Gewinne abschöpfen. Die Einnahmen sind für die Entlastung der Stromkunden gedacht, sodass Privathaushalte einen „Basisverbrauch“ zu einem vergünstigten Preis bekommen. Die zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises, der die Klimakosten von Energienutzung widerspiegeln soll, wird um ein Jahr verschoben, um den Strompreis möglichst niedrig zu halten. Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 um ein Jahr.

Wohngeldreform:

Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld erhalten für die anstehende Heizperiode einen einmaligen Zuschuss: 415 Euro für Ein-Personen-Haushalte,  540 Euro für Zwei-Personen-Haushalte. Für jede weitere Person gibt es 100 Euro. Ab 1. Januar 2023 werden eine sogenannte Klimakomponente und Heizkostenpauschale dauerhaft Bestandteil der Leistung sein. Der Kreis der Berechtigten wird ausgeweitet.

Bürgergeld:

Diese Leistung soll im kommenden Jahr Hartz IV ablösen. Stärkere Berücksichtigung bei der Berechnung der Grundsicherung erfährt die künftig erwartete, nicht die in der Vergangenheit angefallene Inflation. Auch bei der Höhe der Leistung gab es eine Einigung: Das Bürgergeld soll zum Start rund 500 Euro pro Monat betragen. Für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger sind dies monatlich etwa 50 Euro mehr.

Nachfolge für das Neun-Euro-Ticket:

Nach dem Erfolg der Sonderaktion, die von Juni bis August günstiges Fahren mit Bus und Bahn möglich machte, soll es künftig dauerhaft ein Ticket geben, das bundesweit die Nutzung des ÖPNV ermöglicht. Allerdings sind bis jetzt weder Startzeitpunkt noch Preis festgelegt. Zeitnah soll die Einführung erfolgen und zwischen 49 und 69 Euro liegen.

Schutz für Mieterinnen und Mieter:

Sperren sollen vermieden werden, auch wenn jemand die hohen Preise für Gas und Strom nicht zahlen kann. Dies soll eine Anpassung des Energierechts möglich machen.

Kalte Progression:

Reallohnverlust trotz Gehaltssteigerungen, der durch einen höheren Steuersatz entsteht, soll durch Änderung des Steuertarifs abgemildert werden.

Hilfsprogramme für Unternehmen:

Die bestehenden Programme sollen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.

Wirtschaftlicher Abwehrschirm:

Ein wirtschaftlicher Abwehrschirm der Bundesregierung gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges soll darüber hinaus die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen, Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Er wurde am 29. September von Bundesfinanzminister Christian Lindner gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Minister Robert Habeck vorgestellt. Der Abwehrschirm sieht unter anderem die Einführung einer Gaspreisbremse vor und umfasst Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro. Hinzu kommt ein gesondertes Maßnahmenpaket, das von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffene Unternehmen unterstützt.