Pkw-EnVKV: Online immer mit CO2-Klasse plus Grafik

Pkw-EnVKV: Online immer mit CO2-Klasse plus Grafik

Drei Landgerichte, zwei Meinungen: Muss bei Werbung in einer Internetbörse die CO2-Klasse eingetragen und als Grafik dargestellt werden? Während die Landgerichte Ulm (Az: 11 O 10/12 KfH) und Berlin (Az. 103 O 17/12) die Ansicht vertreten, dass bei „virtuellen Verkaufsräumen“ die Angabe einzubinden ist, entschied das Landgericht Köln (Az. 31 O 44/12) entgegengesetzt. Demnächst soll dazu ein Urteil vom Oberlandesgericht Köln vorliegen.

Die Entscheidung des LG Köln ist ein sogenannter Nichtabhilfebeschluss des Gerichts. Damit wurde die sofortige Beschwerde des Verbandes Sozialer Wettbewerb gegen den Nichterlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die Folge: Die Sache liegt jetzt dem Oberlandesgericht Köln zur Entscheidung vor.

Bereits Ende Januar 2012 hat das LG Köln die einstweilige Verfügung des Verbandes Sozialer Wettbewerb abgelehnt. Auch in diesem Falle lag zugrunde, dass ein Pkw-Händler ein Fahrzeug in eine Internetbörse eingestellt hatte ohne die CO2-Effizienzklasse einschließlich ihrer grafischen Darstellung in die Werbung zu integrieren.

Auf Grund der Rechtsunsicherheit empfiehlt die Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) Kfz-Betrieben:

Neufahrzeuge im Sinne der Pkw-EnVKV (Neuwagen, Tageszulassungen, Dienstwagen, Vorführwagen bis zurzeit 1 000 Kilometer Laufleistung) nur noch in Internetbörsen unter Angabe der CO2-Effizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung der Effizienzklasse platzieren.

Gibt es keine automatisierten Datenübertragungsmöglichkeiten, ist die CO2-Effizienzklasse ebenfalls in Worten anzugeben (z.B. Effizienzklasse B). Zudem sollte das erste Bild in der Bildergalerie ein Foto der grafischen Darstellung der CO2-Effizienzklasse zeigen.

 Fehlen darf auch nicht der Hinweis auf den DAT Leitfaden inklusive des Begleittextes. Dieser ersetzt nach derzeitiger Rechtslage nicht die Angabe der CO2-Effizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung.

Der Hinweis auf den Leitfaden muss auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft.
Zusätzlich müssen die Verbrauchs- und Emissionsangaben in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung, zum Beispiel zu Motorleistung, Hubraum oder Beschleunigung, auf der Internetseite angezeigt werden.