Mit Wirkung zum 01.07.2022 wurden auf Grundlage der Pkw-EnVKV die Preise für Kraftstoffe und andere Energieträger durch das Bundeswirtschaftsministerium aktualisiert und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Neue Kraftfahrzeuge, die bis einschließlich 30.06.2022 ausgezeichnet wurden (zu erkennen am Ausstellungsdatum des Labels), können bis zum 30.09.2022 das „alte“ Label mit den „alten“ Kraftstoffpreisen behalten; erst ab dem 01.10.2022 müssen diese Fahrzeuge mit einem neuen Label versehen werden, welches die dann aktuellen Kraftstoffpreise ausweisen muss. Neue Kraftfahrzeuge, die ab dem 01.07.2022 ausgezeichnet werden, müssen bereits die neuen Kraftstoffpreise enthalten.
Zur Erinnerung: Die Preise für Kraftstoff und anderer Energieträger werden benötigt, um die erforderlichen Energieträgerkosten bei einer Laufleistung von 20.000 Kilometern zu berechnen. Die konkreten Kosten des Kraftstoffs, die aus der Bekanntmachung zu entnehmen sind sowie die daraus errechneten Kraftstoffkosten sind im untersten Feld des Pkw-Labels, welches sich unmittelbar am oder im Fahrzeug zu befinden hat, einzutragen.
Wichtiger Hinweis: Auch wenn immer weniger neue Pkw noch NEFZ-Werte haben, ist die Verwendung des bunten Pkw-Labels weiterhin vorgeschrieben und wird nicht zuletzt durch die DUH kontrolliert. Es ist soweit auszufüllen, soweit Daten vorhanden sind. Für die Felder, die für die Verbrauchsangaben und die Effizienzklasse vorgesehen sind, sind bei neu homologierten Fahrzeugen diese Werte in der Regel nicht mehr vorhanden; hier empfiehlt sich, auf dem Label in den dortigen Feldern ein „nicht vorhanden“ einzutragen und gleichzeitig die vom Bundeswirtschaftsministerium am 29.12.2020 unverbindlich empfohlenen Label zusätzlich zu verwenden.
Im Anhang findet sich die Bekanntmachung Preisliste Kraftstoffe aus dem Bundesanzeiger zum Download.