Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass Fehler in der Bewerbung von Plug-in-Hybriden zu Abmahnungen führen können. Besonders die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits erste Verstöße festgestellt. Daher sind bei der Bewerbung dieser Fahrzeuge spezifische Vorgaben der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) zu beachten.
Zentrale Anforderungen für Plug-in-Hybride
Nach der Pkw-EnVKV müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Antriebs- und Kraftstoffangaben:
- Hinter dem Begriff „Antriebsart“ ist „Plug-In-Hybrid“ einzutragen.
- Der verwendete Kraftstoff (Benzin, Diesel oder LPG) wird hinter dem Begriff „Kraftstoff“ aufgeführt.
- „Strom“ muss als „anderer Energieträger“ angegeben werden.
- Pflichtangaben in der Werbung gemäß Anlage 4 zu § 5 Pkw-EnVKV:
- Der gewichtet kombinierte Wert für den Energieverbrauch (gemäß Übereinstimmungsbescheinigung, Punkt 49.4).
- Der gewichtet kombinierte Wert für die CO₂-Emissionen.
- Die CO₂-Klassen.
- Zusätzlich der kombinierte Wert für den „Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie“.
Detaillierte Erläuterungen zur Pkw-EnVKV sowie häufig gestellte Fragen (FAQ) sind über den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) verfügbar.
Typische Fehlerquellen bei der Bewerbung von Plug-in-Hybriden
Besonders häufig treten Fehler in folgenden Bereichen auf:
- Falsche Eingabe der Hauptenergiequelle und Kategorisierung als Elektrofahrzeug.
- Fehlzuordnung oder falsche Einstellung der Verbrauchswerte.
Ein häufiges Beispiel ist die zu hohe Angabe des gewichtet kombinierten Kraftstoffverbrauchs zusätzlich zum Stromverbrauch. Während eine zu hohe Angabe in diesem Fall lediglich nachteilig für das Fahrzeug erscheint, kann eine falsche CO₂-Klassenangabe rechtliche Konsequenzen haben. Die CO₂-Klasse muss aus den CO₂-Werten des COC-Papiers abgeleitet werden.
Für extern aufladbare Hybridfahrzeuge sind zwei CO₂-Klassen anzugeben:
- Die Klasse basierend auf den gewichtet kombinierten CO₂-Emissionen.
- Die Klasse auf Grundlage der kombinierten CO₂-Emissionen bei entladener Batterie.Verantwortung der Händler
Händler sind für die korrekte Kennzeichnung und Bewerbung ihrer Fahrzeuge verantwortlich – auch für Fehler, die durch Mitarbeiter oder externe Dienstleister entstehen. Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten Angebote regelmäßig überprüft werden, idealerweise täglich.
Die Einhaltung der Pkw-EnVKV ist essenziell, um rechtliche Risiken zu vermeiden und eine transparente Kundenkommunikation zu gewährleisten.