Pkw-Werbung mit WLTP-Werten

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Auch im Jahre 2022 soll es noch keine Neufassung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung geben. Dies ist umso kritischer, als dass die derzeit gültige Pkw-EnVKV verlangt, Verbräuche und Emissionen immer noch auf Basis der NEFZ-Werte anzugeben. Es existieren jedoch für immer weniger Fahrzeuge diese Werte, sondern ausschließlich noch die WLTP-Werte.
Dies hat offensichtlich nunmehr das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Anlass genommen und seine Empfehlung von 2021 ergänzt, um den Zeitraum bis zum Inkrafttreten einer neuen Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung zu überbrücken. Neben den damals bereits zur Anwendung empfohlenen ergänzenden Labeln sollen nach einer ergänzenden Empfehlung nun auch in der Werbung entsprechende WLTP-Werte dargestellt werden. 
Das BMWK führt dazu aus:
Es wird darüber hinaus empfohlen, sobald wie möglich folgende Angaben in neu erstellten Werbeschriften und elektronisch verbreitetem Werbematerial, bei der Werbung durch elektronische, magnetische oder optische Speichermedien sowie bei der Werbung im Internet (einschl. Sozialer Medien und Online-Videoportalen) zusätzlich darzustellen: 
kombinierter bzw. beim Plug-In-Hybrid-Fahrzeug der gewichtet kombinierte Energieverbrauch sowie die korrespondierenden CO2-Emissionen; 
elektrische Reichweiten (EAER und EAER city) bei Elektrofahrzeugen und bei Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen. 
Schließlich wird empfohlen, die neuen WLTP-Werte zu Verbrauch und CO2-Emissionen ebenfalls sobald wie möglich in die Fahrzeugkonfiguratoren der Hersteller-Webseiten zusätzlich aufzunehmen.
Wie sich aus der Empfehlung des BMWK ebenfalls entnehmen lässt, besteht aber weiterhin die Verpflichtung, das altbekannte bunte Label am Fahrzeug zu nutzen. Die Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP können und dürfen jedoch auf diesem Label nicht eingetragen werden. 
Diesbezüglich empfiehlt das Ministerium zusätzlich die Verwendung des zutreffenden neuen Labels für die verschiedenen Antriebsarten, der im Anhang zum Download bereit steht. Dies gilt sowohl analog als auch für Werbung, in denen nach den Regelungen der Pkw-EnVKV die Verwendung des bunten Labels vorgeschrieben ist.
Wichtig ist an dieser Stelle auch, dass in den Fällen, in denen nur noch WLTP-Werte zur Verfügung stehen, auch keine Effizienzklassen mehr angegeben werden können und dürfen, da die Effizienzklasseneinteilung nach den Regelungen der Pkw-EnVKV auf den NEFZ-Werten basieren (siehe hierzu auch Absatz 2 aus der Information der Deutsche Energie-Agentur (dena), die hier zu finden ist.