Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat kürzlich eine wichtige Entscheidung getroffen, die sich positiv auf unsere Kfz-Betriebe auswirken wird.
Die neue Richtlinie zum Recht auf Reparatur, die vom Binnenmarktausschuss verabschiedet wurde, wird sich nicht auf Reparaturen von Fahrzeugen beziehen. Dies ist eine erfreuliche Nachricht für unsere Branche, da der Automobilsektor nicht länger in Anhang II aufgeführt wird. Detlef Peter Grün, ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister, betont, dass dies eine positive Entwicklung für unsere Kfz-Betriebe darstellt. Die verpflichtenden Auflagen, die für die Reparatur von Konsumgütern sinnvoll sein mögen, hätten zu einer unnötigen bürokratischen Belastung geführt, ohne den Kundinnen und Kunden einen tatsächlichen Mehrwert zu bieten.
Diese Entscheidung kommt einer großen Erleichterung gleich, da die ursprünglichen Vorgaben viele Risiken und Hindernisse für das Kfz-Gewerbe mit sich gebracht hätten. Ein Versuch, die geplante EU-Richtlinie auf den Automobilsektor auszuweiten, wurde zu Recht als eine Störung des funktionierenden Marktes angesehen. Autos werden in der Regel repariert, und es gibt bereits eine umfangreiche Regulierung des Kfz-Reparatursektors auf EU-Ebene.
Der ZDK begrüßt auch die Entscheidung des Ausschusses, das europäische Reparaturformular zu einem freiwilligen Instrument zu machen. Dies ermöglicht es Kfz-Betrieben, flexibel auf die individuellen Wünsche der Kunden einzugehen, ohne zusätzliche bürokratische Hürden zu schaffen.
Darüber hinaus unterstützt der Ausschuss die Forderung an die EU-Mitgliedstaaten, gegen Software-Barrieren und andere Hindernisse für Reparaturen durch unabhängige Werkstätten vorzugehen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Wettbewerbs im Automobilsektor und zum Schutz der Verbraucherinteressen.
Für uns bleibt jedoch die baldige Veröffentlichung eines sektorspezifischen Vorschlags zur Regelung des Zugangs zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen von entscheidender Bedeutung. Ein umfassender und fairer Zugang zu diesen Informationen ist grundlegend, um die Zukunft des Kfz-Gewerbes zu sichern und die Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erfüllen.