Seit dem 13. Dezember 2024 gelten die Pflichten der EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988. Diese Verordnung regelt umfassend die Vorgaben für den Handel mit neuen oder gebrauchten Produkten, einschließlich Neuwagen, Gebrauchtwagen, Ersatzteilen und Zubehör, die physischer oder digitaler Natur sein können und auf dem europäischen Markt bereitgestellt, vertrieben oder in Verkehr gebracht werden.
Die Regelungen betreffen Bereiche, die nicht durch spezifische EU-Vorschriften wie die Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG), die Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/1020) oder die Verordnung zur Typgenehmigung und Marktüberwachung (Verordnung (EU) 2018/858) abgedeckt sind. Die Verordnung richtet sich sowohl an den Fahrzeughandel als auch an Kfz-Werkstätten, die bestimmte Verpflichtungen erfüllen müssen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen.
Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden, können weiterhin ohne neue Anforderungen an die Kennzeichnung auf dem Markt verbleiben, auch im Falle eines Weiterverkaufs. Voraussetzung ist, dass diese Produkte den Vorgaben der bisherigen Produktsicherheitsrichtlinie entsprechen. Eine eindeutige Klarstellung, ob dies ausschließlich die physische Kennzeichnung betrifft oder auch Angebote im Fernabsatz einschließt, steht derzeit noch aus.
Ein Merkblatt des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bietet eine Übersicht über die wichtigsten Vorgaben der Verordnung für den stationären und digitalen Handel.
Wichtige Hinweise für den Verkauf von Ersatzteilen
- Ersatzteile sind vor dem Verkauf und Versand auf mögliche Gefahren zu prüfen.
- Technische Spezifikationen, beispielsweise in Form von Produktbeschreibungen auf Websites, müssen verfügbar sein.
- Angaben zur Eignung für bestimmte Fahrzeugmodelle oder -varianten sind erforderlich.
- Artikelbeschreibungen im Online-Shop müssen korrekt und vollständig sein.
- Die Kompatibilität mit Fahrzeugmodellen ist eindeutig zu kennzeichnen.
- Der Verkauf von Nachahmungen oder gefälschten Ersatzteilen ist unzulässig und strafbar.
- Informationen zu Rückgabemöglichkeiten sind bereitzustellen.
Pflichtangaben für Produkte in Online-Shops umfassen:
- Klare und vollständige Beschreibungen, einschließlich Produktname, Funktion, Verwendungszweck und Kompatibilitätsinformationen (z. B. Fahrzeugmodelle bei Ersatzteilen).
- Angaben zu Hersteller oder Importeur, wie Adresse, E-Mail oder Webseite für die Kontaktaufnahme.
- Sicherheitsrelevante Informationen oder Warnhinweise, einschließlich Warnungen vor unsachgemäßer Handhabung oder Installation.
- Zusätzliche Angaben zu sicherheitskritischen Ersatzteilen wie Bremsbelägen, Airbags oder Reifen.
- Informationen zu verwendeten Materialien, Recyclingmöglichkeiten und zur umweltgerechten Entsorgung, insbesondere bei Elektro- oder Gefahrstoffen.
Ergänzende Informationen, beispielsweise durch die Veröffentlichung von Leitlinien zur Produktsicherheitsverordnung, werden kontinuierlich aktualisiert.