Sachmangelhaftung / Schuldrechtsreform ab 1. Januar 2022 – Neue Bedingungstexte

Aufgrund der neuen Regelungen zur Sachmangelhaftung und weiterer Änderungen im Schuldrecht, die ab 1. Januar 2022 gelten, wurden die Bedingungstexte überarbeitet. Betroffen hiervon sind die

  • Neuwagen-Verkaufsbedingungen (NWVB)
  • Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (GWVB)
  • Teileverkaufsbedingungen (TVB)
  • Kfz-Reparaturbedingungen
  • Gebrauchtwagen-Garantiebedingungen

20 Jahre nach der letzten großen Schuldrechtsreform im Jahr 2002 tritt zum 1. Januar 2022 bekanntlich die nächste große Schuldrechtsreform in Kraft. Diese hat eine Überarbeitung der o.g. Bedingungstexte/AGB erforderlich gemacht. Nach intensiven Gesprächen mit den Spitzenverbänden von VDA und VDIK sowie der Einbeziehung des ADAC, freuen wir uns, Ihnen nunmehr die neuen Bedingungstexte mit dem Stand 01/2022 übersenden zu können.

Die neuen Bedingungstexte und zur besseren Übersicht über die vorgenommenen Änderungen die jeweiligen Synopsen der Bedingungstexte sind auch unter Material zum Herunterladen eingestellt worden. Abgesehen von den Gebrauchtwagen-Garantiebedingungen können die neuen Bedingungstexte bestellt werden

Zur besseren Übersicht der vorgenommen Änderungen haben wir diesem Rundschreiben außerdem Synopsen der jeweiligen Bedingungstexte beigefügt.

Hinweisen möchten wir an dieser Stelle noch darauf, dass der ZDK im Zuge der Schuldrechtsreform für den Handel außerdem diverse Formulare zur Umsetzung der neuen Anforderungen gegenüber Verbrauchern erarbeitet hat. Diese inhaltlich mit dem VDA und VDIK abgestimmten Formulare aufgrund der ab 1. Januar 2022 geltenden Schuldrechtsreform übersenden zu können. Sie wurden für den stationären Handel mit Fahrzeugen und Teilen/Zubehör konzipiert und sollen dem Handel die Umsetzung der neuen Anforderungen in der Praxis erleichtern.

Betroffen sind folgende Themen:

  • Dokumentation der Erfüllung der vorvertraglichen Informationspflichten beim Verkauf von Fahrzeugen oder Teilen/Zubehör
  • Vereinbarung mit einem Verbraucher über Abweichungen der Kaufsache von einzelnen objektiven Anforderungen
  • Vereinbarung mit einem Verbraucher über eine Verkürzung der Verjährungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtwagen oder gebrauchten Ersatzteilen/Zubehör, die keine digitalen Produkte i.S.d. § 327 und § 327a BGB sind
  • Vereinbarung mit einem Verbraucher über einen Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht beim Verkauf von „Sachen mit digitalen Elementen“ oder „digitalen Produkten“
  • Information des Verbrauchers über die Rechtsfolgen einer unterlassenen oder unsachgemäßen Installation bereitgestellter Aktualisierungen für beim Verkäufer erworbene Waren mit digitalen Elementen oder digitale Produkte

Diese Formulare befinden sich an der ersten Stelle im Material zum Herunterladen.