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Sachmangelhaftung bei Elektrofahrzeugen, Vermittlung von Neuwagen und Pkw-EnVKV

Drei aktuelle rechtliche Entwicklungen sind für Kfz-Betriebe derzeit von besonderer Bedeutung: ein Urteil zur Sachmangelhaftung bei der Reichweite von Elektrofahrzeugen, die überarbeitete ZDK-Broschüre zur Vermittlung von Neufahrzeugen sowie die aktualisierte Kraftstoffpreisliste und die neuen angenommenen CO2-Kosten nach der Pkw-EnVKV ab dem 01.07.2026.

1. Aktuelles Urteil zur Sachmangelhaftung: Reichweite Elektrofahrzeug

Als eines der ersten Gerichte hat sich das LG Wuppertal (Urteil vom 18.12.2025, Az. 10 O 282/23) mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen der Käufer eines neuen Elektrofahrzeugs vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn die vom Hersteller angegebene Reichweite nicht erreicht wird.

Zusammenfassend ist festzuhalten: Ein batterieelektrisches Fahrzeug weist einen erheblichen Sachmangel auf, wenn seine im WLTP-Testverfahren ermittelte gewichtete Reichweite um 10 % oder mehr zum Nachteil des Käufers von der vom Fahrzeughersteller angegebenen WLTC-Reichweite abweicht. Dabei ist die übliche Batteriedegradation/-alterung zu berücksichtigen.

Reichweitenmessung unter Anwendung des WLTP-Verfahrens Der Sachverständige hatte unter Anwendung des WLTP-Verfahrens festgestellt, dass das Fahrzeug lediglich eine gewichtete WLTC-Reichweite von 282 km erreicht. Laut Prospektangaben des Herstellers sollte die WLTC-Reichweite 332 km betragen, was einer Abweichung von rund 18 % entspricht.

Berücksichtigung der Batteriealterung Die erhobenen Zelldaten der HV-Traktionsbatterie zeigten eine fortgeschrittene Degradation der Batteriezellen, die unter Berücksichtigung des Fahr- und Ladeverhaltens des Käufers über eine normale Alterung hinausging. Statt einer zu erwartenden Alterung um 2,5 % pro Jahr betrug diese 5,7 %. Nach drei Betriebsjahren hätte die übliche Gesamtdegradation somit bei 7,5 % liegen müssen, tatsächlich lag sie bei 17,1 %.

Reichweitenangaben des Herstellers Die im Herstellerprospekt enthaltenen Angaben zur elektrischen Reichweite des Neufahrzeugs sind als öffentliche Äußerungen zu werten, mit der Folge, dass die übliche und vom Käufer zu erwartende Beschaffenheit des Fahrzeugs durch diese Angaben bestimmt wird.

Reichweitenabweichungen von 10 % und mehr Nach ständiger BGH-Rechtsprechung zu Fahrzeugen mit Verbrennermotoren ist davon auszugehen, dass bei einem neuen Pkw mit einem Kraftstoffmehrverbrauch von 10 % und mehr ein zum Rücktritt berechtigender Sachmangel vorliegt. Das LG Wuppertal hat entschieden, dass dieser Grenzwert auch für neue Elektrofahrzeuge gilt; im entschiedenen Fall wurde er bei einer Reichweitenabweichung von rund 18 % überschritten. Die Erheblichkeitsschwelle von 10 % wurde auch unter Berücksichtigung einer üblichen Batteriealterung (Degradation pro Lebensalterjahr) überschritten. Die tatsächliche Degradation lag nach drei Jahren 27,5 % über der üblicherweise zu erwartenden Degradation. Daher ging das LG Wuppertal von einem erheblichen Sachmangel aus, der den Käufer zum Rücktritt berechtigte.

Fazit Es war zu erwarten, dass sich die Rechtsprechung beim Thema „Reichweitenabweichungen neuer E-Fahrzeuge" an der 10 %-Grenze des BGH zum Kraftstoffmehrverbrauch von Fahrzeugen mit Verbrennermotoren orientieren wird. Neu ist, dass sich das LG Wuppertal auch mit dem Thema „normale oder atypische Batteriealterung" auseinandergesetzt hat.

2. Vermittlung von Neufahrzeugen – ZDK-Broschüre inklusive ausfüllbarem Formular

Die Vermittlung von Neuwagen bietet für die einen die Chance, zusätzliche Umsätze zu generieren oder Kundenkontakte aus der Zeit einer früheren Zugehörigkeit zum Neuwagenvertriebsnetz eines Herstellers oder Importeurs zu nutzen. Andere kritisieren, dass damit die Position des markengebundenen Handels, der regelmäßig kostenintensive Vertriebsstandards zu erfüllen hat, geschwächt und die Rabattschleuderei angefacht wird.

Der ZDK hat seine Broschüre „Vermittlung von Neufahrzeugen – Ohne Zustimmung des Herstellers/Importeurs als EU-Vermittler oder mit Zustimmung des Herstellers/Importeurs als ständiger Vermittler?" aktualisiert (3. Aufl., Stand: Juni 2026). Sie enthält ein ausfüllbares Formular für die „EU-Vermittlung", das auch separat verfügbar ist.

Die Broschüre stellt dar, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Neuwagen von Unternehmen, die nicht dem autorisierten Händlernetz eines Herstellers/Importeurs angehören, vermittelt werden dürfen und ob dies eine Zustimmung des Herstellers/Importeurs voraussetzt. Im Anhang der Broschüre ist zudem das überarbeitete, ausfüllbare ZDK-Formular „Verbindlicher Vermittlungsauftrag zum Erwerb eines neuen Kraftfahrzeuges mit Vollmacht/EU-Vermittlung (Stand: 06/2026)" abgedruckt. Es setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Verbindlicher Vermittlungsauftrag zum Erwerb eines neuen Kraftfahrzeuges
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von neuen Kraftfahrzeugen
  • Vollmacht zum Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs
  • Datenschutzrechtliche Muster-Einwilligungserklärung
  • Muster-Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

3. Pkw-EnVKV: Aktualisierte Kraftstoffpreisliste und neue angenommene CO2-Kosten ab dem 01.07.2026

Das BMWE hat zum 01.07.2026 die aktualisierte Kraftstoffpreisliste sowie die aktualisierten angenommenen durchschnittlichen CO2-Preise für die Berechnung der Energiekosten und der CO2-Kosten auf seiner Homepage veröffentlicht.

Die aktuellen Veröffentlichungen sind abrufbar unter: Veröffentlichungen zur Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) | BMWE

Neue Kraftfahrzeuge, die ab dem 01.07.2026 ausgezeichnet werden, müssen bereits die neuen Kraftstoffpreise und angenommenen CO2-Kosten enthalten. Die mit dieser Veröffentlichung aktualisierten Angaben sind spätestens ab dem 01.10.2026 für alle Fahrzeuge anzuwenden – also auch für solche Fahrzeuge, die bereits vor dem 01.07.2026 (siehe Ausstellungsdatum des Labels) mit einem Label ausgestattet wurden. Das Pkw-Label-Tool auf der Informationsplattform www.alternativ-mobil.info der Deutschen Energie-Agentur (dena) wurde ebenfalls umgestellt.