THG-Minderungsquote - Branchenlösung für Kfz-Betriebe

Online-Seminar

Der ZDK hat gemeinsam mit dem Startup ZusammenStromen, Betreiber der Webseite www.geld-für-eAuto.de, eine Branchenlösung zur Nutzung der THG-Quote im Kraftfahrzeuggewerbe entwickelt. Dafür wurde ein Account für Kfz-Betriebe geschaffen, der speziell auf die Bedürfnisse der Branche zugeschnitten ist und eine Teilnahme am THG-Quotenhandel für Elektrofahrzeuge als Eigenzulassungen und Kundenfahrzeuge ermöglicht. Demnächst erfolgt auch eine Integration der öffentlich zugänglichen Ladepunkte von Autohäusern.  

Um interessierte Autohäuser über die Geschäftspotenziale im Zusammenhang mit der THG-Quote zu informieren, wird nun ein kostenfreies Online-Seminar angeboten. In einem 60-minütigen Online-Seminar unter dem Titel „THG-Quote: Ein Geschäftsmodell für Autohäuser?“ werden die Hintergründe dieses neuen Verkaufsinstruments beleuchtet und erklärt, wie Autohäuser Zusatzeinnahmen oder sogar Geschäftsmodelle generieren können. 

Mit den präsentierten Lösungen für Kundenfahrzeuge hat jedes Autohaus die Wahl, wie es die THG-Quote in seinem eigenen Leistungsportfolio integrieren und E-Auto-Kunden über mehrere Jahre stärker an sich binden möchte. Dabei wird das Vergütungsmodell erläutert und demonstriert, wie der Account für Kfz-Betriebe in der Praxis funktioniert. Zusätzlich besteht die Möglichkeit individuelle Fragen an die Referenten zu stellen.

Eine Anmeldung für die angebotenen Termine können interessierte Betriebe direkt in diesem Anmeldeformular vornehmen.

Podcast-Folge: THG-Quote als Zusatzgeschäft für Autohäuser

ProMotor - Der Kfz-Podcast · Folge 24 – THG-Minderungsquote

Seit Anfang 2022 können Betreiber von öffentlichen Ladestationen und Halter von Elektroautos Einnahmen für ihre vermiedenen CO2-Emissionen erzielen. Möglich macht das die sogenannte Treibhausgas-Minderungsquote, kurz THG-Quote. Wie Autohäuser, Kfz-Werkstätten und ihre Kunden davon profitieren können und welche Rolle dabei das Start-up ZusammenStromen mit seiner Webseite geld-für-eAuto.de spielt, erfahren Sie im aktuellen ProMotor-Podcast.

Unsere Experten in dieser Podcast-Folge: Christoph Stricker, ZDK-Referent der Abteilung Betriebs-, Volkswirtschaft und Fabrikate und Wilko Eggers, Co-Founder der ZusammenStromen GmbH.

Der Handel mit sogenannten THG-Zertifikaten, also mit Treibhausgas-Zertifikaten ist eine durchaus komplexe Angelegenheit. Dabei eröffnet der Gesetzgeber u.a. auch Kfz-Betrieben Möglichkeiten zu profitieren – materiell, aber auch durch eine verbesserte Kundenbindung. Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe hat in Zusammenarbeit mit dem Startup ZusammenStromen eine Branchenlösung entwickelt, die der Landesverband Schleswig-Holstein seinen Mitgliedsbetrieben empfiehlt. Doch worum geht es eigentlich?

Die Verpflichtung

Ausgangspunkt ist die Verpflichtung der Mineralöl-Industrie, ihre Treibhausgas (THG)-Minderungsquote von zurzeit 6 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 zu erhöhen, sonst drohen hohe Strafzahlungen. Ein Schritt zur Erreichung dieses ehrgeizigen Ziels ist der Ankauf von Zertifikaten aus klimafreundlicher Mobilität. Diese Zertifikate können von E-Auto-Fahrern oder Ladestromanbietern kommen und damit auch von Kfz-Betrieben, die von den gezahlten Vergütungen profitieren dürfen. „Ab sofort können auch Kfz-Betriebe von der THG-Minderungsquote profitieren“, sagt ZDK-Experte Christoph Stricker. „Gemeinsam mit der Plattform geld-für-eAuto.de organisieren wir die einfache und problemlose Abwicklung und eine sichere Vergütung für Autohäuser und Werkstätten.“

Die Plattform

Gemeinsam mit dem Startup ZusammenStromen, Betreiber der Webseite www.geld-für-eAuto.de, präsentierte der ZDK im Dezember eine Branchenlösung zur Nutzung der THG-Quote im Kraftfahrzeuggewerbe. Dafür wurde ein Account für Kfz-Betriebe entwickelt, der speziell auf die Bedürfnisse der Branche zugeschnitten ist. Nun wurde der Account auch um eine Lösung für Kundenfahrzeuge erweitert. Ab sofort können Autohäuser ihre Kunden werben, damit diese für ihre Batterieelektrofahrzeuge (BEV) die Vergütung im Rahmen der THG-Minderungsquote erhalten. Dafür wurde in einem ersten Schritt eine einfache Vermittlungsstrategie erarbeitet: Registrierte Autohäuser  können bei ihren Bestands- und Neukunden per individuellem Einladungslink für die Registrierung bei geld-für-eAuto.de werben. Der Link kann einfach im eigenen Account abgerufen werden und auch zur Generierung eines QR-Codes für den Verkaufsraum verwendet werden. Für die Vermittlung eines E-Autos erhält der Betrieb die bekannte Provision für Kfz-Betriebe in Höhe von 50 Euro pro Fahrzeug.

Jeder Autohändler oder Kfz-Betrieb kann sich nach wie vor kostenlos auf der Webseite www.geld-fuer-eAuto.de registrieren.

Die Erweiterung

Im ersten Quartal 2022 wird zudem eine zweite Lösung für Kundenfahrzeuge von Kfz-Betrieben geschaffen: Betriebe können dann auf der Plattform die Abwicklung der THG-Quotenvergütung für Fahrzeuge der Kundinnen und Kunden auch komplett eigenständig übernehmen und mit eigenen Dienstleistungen verknüpfen. Die rechtssicheren Vertragsdokumente und alle Informationen dazu werden im Nutzerbereich bereitgestellt. Registrierte Kfz-Betriebe werden per E-Mail informiert, sobald auch die eigenständige Abwicklung für Kundenfahrzeuge möglich ist. Mit den beiden Lösungen hat jedes Autohaus die Wahl, wie es die THG-Quote in seinem eigenem Leistungsportfolio integrieren möchte.

Kurz zusammengefasst

Die drei Möglichkeiten für Zusatzeinnahmen

1. Kfz-Betriebe können Vergütung für Eigenzulassungen erhalten

Gemeinsam mit der Plattform geld-für-eAuto.de organisiert der ZDK die einfache und problemlose Abwicklung und eine sichere Vergütung für Autohäuser und Werkstätten. Kfz- Betriebe können eine Vergütung für alle (auch bereits abgemeldete) BEV-Eigenzulassungen geltend machen, weil ein Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als Nachweis für 12 Monate gilt.

2. Beim E-Auto-Kauf können Autohäuser ihren Kunden die Abwicklung und Vergütung der THG-Quote anbieten und ggf. eine Autohaus-Dienstleistung als Gegenleistung erbringen

Autohäuser können ihre Kunden werben, damit diese für ihre Batterieelektrofahrzeuge (BEV) die Vergütung im Rahmen der THG-Minderungsquote erhalten. Dafür wurde in einem ersten Schritt eine einfache Vermittlungsstrategie erarbeitet: Registrierte Autohäuser können bei ihren Bestands- und Neukunden per individuellem Einladungslink für die Registrierung bei geld-für-eAuto.de werben. Der Link kann einfach im eigenen Account abgerufen werden. Für die Vermittlung eines E-Autos erhält der Betrieb eine Provision in Höhe von 50 Euro pro Fahrzeug. Im ersten Quartal 2022 wird zudem eine zweite Lösung für Kundenfahrzeuge von Kfz-Betrieben geschaffen: Betriebe können dann auf der Plattform die Abwicklung der THG-Quotenvergütung für Fahrzeuge der Kundinnen und Kunden auch komplett eigenständig übernehmen und mit eigenen Dienstleistungen verknüpfen. Die rechtssicheren Vertragsdokumente und alle Informationen dazu werden im Nutzerbereich bereitgestellt.

Mit diesen beiden Lösungen hat jedes Autohaus die Wahl, wie es die THG-Quote in seinem eigenem Leistungsportfolio integrieren möchte.

3. Der verkaufte Strom an eigenen öffentlichen Ladesäulen generiert zusätzliche Einnahmen

Im Laufe des ersten Halbjahres wird der Account für Kfz-Betriebe auch um die THG-Quote für öffentlich verkauften Ladestrom erweitert. Dann können alle Kfz-Betriebe die an eigenen öffentlichen Ladestationen verkauften Strommengen im Rahmen der THG-Minderungsquote geltend machen. Nach aktueller Einschätzung winken dann Zusatzeinnahmen in Höhe von 5-10 Cent pro kWh. Es wird dann möglich sein, sich alle an öffentlich zugänglichen Ladepunkten verkauften Strommengen aus dem laufenden Jahr nachträglich im THG-Quotenhandel vergüten zu lassen.

Erklärvideo Teil 1: Wie können Kfz-Betreibe vom THG-Quotenhandel profitieren? / Eigenzulassung

Erklärvideo Teil 2:Wie können Kfz-Betriebe vom THG-Quotenhandel profitieren? / Kundenfahrzeuge