THG-Minderungsquote: Klarstellung zur Besteuerung von THG-Prämien

Seit Beginn des Jahres können Fahrzeughalter und Betreiber von öffentlichen Ladepunkten Emissionseinsparungen im Rahmen der THG-Quote geltend machen, indem eingesparte CO2-Emissionen durch Ladestrom an quotenverpflichtete Unternehmen der Mineralölbranche verkauft werden. Für die damit einhergehenden Einnahmen ist bisher noch keine Klarstellung bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung erfolgt, sodass bislang bei privaten Fahrzeughaltern von einer Versteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG ausgegangen worden ist.

Das Landesamt für Steuern des Landes Rheinland-Pfalz hat nun eine „Kurzinformation zur Besteuerung von Prämien aus der THG-Minderungsquote“ herausgegeben, in welcher der bisherigen Auffassung widersprochen wurde:

„(…) Unter einer Anschaffung ist der entgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts von einem Dritten zu verstehen. Die THG-Quote erwirbt der private Fahrzeughalter jedoch nicht entgeltlich. Sie entsteht durch die eingesparten THG-Emissionen der geschätzten Strommenge sowie dem Nachweis der Zulassungsbescheinigung jährlich neu. Auf die Anschaffung des jeweiligen Elektrofahrzeugs kann deswegen nicht abgestellt werden. Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Die Prämienzahlung im Privatvermögen unterliegt daher als nicht steuerbare Leistung nicht der Einkommensteuer.“

Zudem erfolgen weitere Klarstellungen für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen (Einnahmen unterliegen allgemeinen steuerlichen Regelungen) und zur umsatzsteuerlichen Behandlung.

Branchenlösung für Kfz-Betriebe des ZDK               

Gemeinsam mit dem Startup ZusammenStromen, Betreiber der Webseite www.geld-für-eAuto.de,  hat der ZDK eine Branchenlösung zur Nutzung der THG-Quote im Kraftfahrzeuggewerbe entwickelt. Dafür wurde ein Account für Kfz-Betriebe geschaffen, der speziell auf die Bedürfnisse der Branche zugeschnitten ist und eine Teilnahme am THG-Quotenhandel für Elektrofahrzeuge als Eigenzulassungen und Kundenfahrzeuge ermöglicht. In Kürze erfolgt auch eine Integration für öffentlich zugängliche Ladepunkte von Autohäusern.  

Informationsmaterialien für Kfz-Betriebe

Alle wichtigen Informationen zum Thema THG-Minderungsquotesind unter HIER zusammengefasst. Dazu gehören einige Grundlagen, ein umfassender und aktualisierter Fragen-Antworten-Katalog, zwei Erklärvideo und ein Podcast. Mit den integrierten Lösungen für Kundenfahrzeuge hat jeder registrierte Kfz-Betrieb bei www.geld-für-eAuto.de die Wahl, wie es die THG-Quote in seinem eigenem Leistungsportfolio integrieren und E-Auto-Kunden über mehrere Jahre stärker an sich binden möchte.