Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), die am 23. Februar 2024 in Kraft getreten ist, bringt verschiedene Übergangsregelungen mit sich, die für Klarheit im Bereich der Werbung, des Hinweises bzw. Aushangs und des Leitfadens sorgen. Diese Regelungen sind entscheidend für die korrekte Anwendung und Umsetzung der Verordnung in der Praxis.
Für die Werbung im Internet gilt, dass bereits verwendete Inhalte, die den Anforderungen der bis zum 22. Februar 2024 geltenden Pkw-EnVKV entsprechen, noch bis zum 1. Mai 2024 weiterverwendet werden dürfen. Neue Werbeinhalte, die nach dem 22. Februar 2024 erstellt werden, müssen jedoch den Anforderungen der neuen Pkw-EnVKV genügen.
Eine ähnliche Übergangsfrist bis zum 1. August 2024 besteht für bereits verwendete Werbeschriften sowie für Inhalte auf elektronischen, magnetischen oder optischen Speichermedien. Diese können weiterhin genutzt werden, sofern sie den bis zum 22. Februar 2024 geltenden Vorschriften entsprechen.
Bezüglich des Hinweises und des Aushangs erlaubt die Verordnung, dass bis zum 1. Mai 2024 die Anforderungen der bis zum 22. Februar 2024 geltenden Fassung der Pkw-EnVKV eingehalten werden können. Dies gilt sowohl für bereits verwendete als auch für neu erstellte Hinweise und Aushänge.
Der Leitfaden, ein weiteres wichtiges Element der Pkw-EnVKV, wird zum 15. Juli 2024 auf die neuen Vorgaben umgestellt. Bis zu diesem Datum können die bisherigen Leitfäden weiterhin verwendet werden.
Diese Übergangsfristen sollen den betroffenen Parteien ausreichend Zeit geben, sich auf die neuen Anforderungen der Pkw-EnVKV einzustellen und ihre Materialien entsprechend anzupassen.