Verbraucherschlichtung: Informationspflichten für Betriebe

Verbraucherschlichtung: Informationspflichten für Betriebe

Neue Regelungen zur Verbraucherschlichtung hat der Gesetzgeber mit der ODR-Verordnung und dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz etabliert. Für Kfz-Betriebe heißt das: die Informationspflichten zwingend einhalten und umsetzen, um Abmahnungen zu vermeiden.

Das Merkblatt erläutert die einzelnen Informationspflichten, die ausschließlich gegenüber Verbrauchern zu erfüllen sind und unabhängig davon gelten, ob es zum Beispiel um den Verkauf von Waren (Fahrzeuge und Teile) oder um die Reparatur von Fahrzeugen geht.