Wichtige Rechtsaktualisierungen für Kfz-Betriebe: Hinweisgeberschutz und Ersatzansprüche

Ende der Übergangsfrist des Hinweisgeberschutzgesetzes für Mittelständische Unternehmen

Ab dem 17. Dezember 2023 endet die Übergangsfrist für Arbeitgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten zur Einrichtung interner Meldestellen, gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten, interne Meldestellen zu etablieren. Nichtbefolgung bis zum 1. Dezember 2023 kann ein Bußgeld von bis zu 20.000 € nach sich ziehen. Für mittelständische Unternehmen mit 50 bis 249 Angestellten gilt die erwähnte Übergangsfrist, nach deren Ablauf auch sie interne Meldestellen einrichten müssen, ohne eine separate Übergangsfrist für Bußgelder.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat hierzu ein Informationsblatt zusammengestellt, das wichtige Aspekte des HinSchG beleuchtet. Es beinhaltet auch eine Vorlage für die Mitarbeiterinformation, die den Anforderungen des Gesetzes entspricht. Zudem wurde der Handlungsleitfaden des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) zum HinSchG zur Verfügung gestellt.

Rechtsanspruch auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten im Kfz-Bereich

Seit dem 1. Januar 2018 haben Kfz-Betriebe bei mangelhaften Ersatz- oder Zubehörteilen das Recht, die Kosten für deren Aus- und Wiedereinbau vom Lieferanten zurückzufordern. Trotz dieser gesetzlichen Regelung lehnen Lieferanten oft die Kostenübernahme ab. Dies führt zu der Frage, ob und wie Kfz-Betriebe diese Ansprüche gerichtlich durchsetzen können.

Die Anspruchsgrundlage variiert je nachdem, ob das Teil im Rahmen eines Reparatur- oder Kundenauftrags eingebaut oder im Rahmen eines Thekenverkaufs verkauft wurde, sowie in Fällen, in denen der Kunde das Teil selbst bereitgestellt hat. Zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, ob eine gerichtliche Klage sinnvoll ist, dient die Broschüre „Aus- und Einbaukosten im Mangelfall – Ersatzansprüche der Kfz-Betriebe“. Sie bietet einen Überblick über die aktuelle Rechtslage, ersetzt jedoch keine individuelle anwaltliche Beratung.