Das Land Schleswig-Holstein wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 erneut eine Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der Unterbringung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen erlassen. Damit ist es auch in diesem Jahr möglich, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 350 € für die auswärtige Unterbringung während des (Block-) Schulbesuches zu erhalten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Wohnort muss in Schleswig-Holstein sein,
- Der Ausbildungsbetrieb muss in Schleswig-Holstein sein.
- Der Antrag muss schriftlich vor Beginn des ersten Blockunterrichtes gestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Zuschuss auch nach Beginn des Schulblocks beantragt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 30.11.2022 möglich.
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt oder ggf. nachgereicht werden:
1. Einladung der beruflichen Schule zum Schulblock,
2. Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses (Kopie des Ausbildungsvertrages),
3. Nachweis über tatsächlich entstandene Unterbringungskosten (können nachgereicht werden bis spätestens 18.12.2022).
Der Antrag kann demnächst online ausgefüllt und heruntergeladen werden. Den unterschriebenen Antrag senden Sie postalisch an das SHIBB, Sachgebiet 20.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage des vereinfachten Verwendungsnachweises und aller erforderlichen Unterlagen (z.B. Rechnung über die Unterbringungskosten). Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 18.12.2022 im SHIBB vorliegen.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Den Antrag von der Internetseite ausgedruckt und ausgefüllt an das SHIBB (SG 20) schicken. Bereits vorliegende Unterlagen (Kopie des Ausbildungsvertrages sowie die Einladung zum (Block-) Schulbesuch) sind beizufügen. Der Antrag muss bis zum 30.11.2022 im SHIBB eingegangen sein.
Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?
Die Auszahlung erfolgt mit der Zusendung des unterschriebenen vereinfachten Verwendungsnachweises und der Rechnung über die Höhe der Unterbringungskosten. Diese Unterlagen müssen spätestens bis zum 18.12.2022 beim SHIBB eingegangen sein.
Kann auch für den Besuch mehrerer Schulblocks ein Zuschuss beantragt werden?
Grundsätzlich können mehrerer Schulblocks gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt allerdings einmalig und kann die Summe von 350,--Euro nicht übersteigen.
Im Anhang sind das Antragsformular und die Richtlinie zu finden.