Merkblatt "Bekämpfung von Geldwäsche" erweitert

Das Merkblatt "Bekämpfung von Geldwäsche im Kfz-Gewerbe" wurde aktualisiert. Kfz-Unternehmen, die sich der Gefahr einer empfindlichen Bußgeldzahlung, einer Einziehung des Gewinns oder im Extremfall einer Versagung der Geschäftsausübung nicht aussetzen wollen, sollten dies lesen. Das empfiehlt die ZDK-Rechtsabteilung.

Das Merkblatt wurde nochmals erweitert und somit an die von den Aufsichtsbehörden geprüften Voraussetzungen angepasst (Merkblatt, Übersicht Prüfungsablauf, Identifizierungsformular, Kundeninformation und Übersicht zur Risikoanalyse).

Die Anlagen der Broschüre geben den betroffenen Mitarbeitern in den Betrieben einen ersten Überblick über das Geldwäschegesetz und sollen den Umgang mit dem Gesetz erleichtern.

Hintergrund

Barzahlungsgeschäfte kommen im Automobilhandel immer wieder vor und stellt auch einen Handel mit hochwertigen Gütern dar. In den vergangenen Jahren sind Automobilhändler spürbar in den Fokus der Kontrollen der zuständigen Aufsichtsbehörden gerückt.

Zu beobachten ist: Die Aufsichtsbehörden haben sowohl die Prüfungsintensität als auch die Prüfungshäufigkeit erhöht. Sie sehen nicht mehr so großzügig über viele Fehler bei der Anwendung des Geldwäschegesetzes hinweg.

Die beiden Formulare zur Identifizierung einer juristischen oder einer natürlichen Person sind auch im Kfz-Meister-Shop erhältlich.