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Neue EU-Regelung zum Zugang zu Fahrzeugdaten: Bedeutung für freie Werkstätten

Die technischen Anforderungen moderner Fahrzeuge gehen längst über klassische mechanische Arbeiten hinaus. Wartung und Reparatur setzen heute den Zugriff auf digitale Fahrzeugdaten, Software sowie technische Freigaben voraus. Mit der Delegierten Verordnung zur Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 vom 23. März 2026 hat die Europäische Kommission den Zugang zu On-Board-Diagnose-Daten (OBD) sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen neu geregelt.

Diese Neuregelung stellt einen zentralen Faktor für den Wettbewerb im Kfz-Markt dar. Insbesondere für freie Werkstätten ist der Zugang zu diesen Informationen entscheidend, um moderne Fahrzeuge weiterhin umfassend warten, kalibrieren und instand setzen zu können. Ohne einen praktikablen und gleichberechtigten Zugang besteht die Gefahr, dass digitale Einschränkungen den Wettbewerb zunehmend zugunsten der Fahrzeughersteller verschieben.

Die neuen Vorgaben treten schrittweise nach ihrem Inkrafttreten in Kraft. Dabei kommt es maßgeblich darauf an, dass die Regelungen nicht zu zusätzlichen bürokratischen Hürden führen oder einseitige Vorteile für Hersteller schaffen. Ziel muss ein transparenter, diskriminierungsfreier und im Werkstattalltag umsetzbarer Zugang zu allen relevanten Daten und Informationen sein.

Weiterführende Informationen zur Verordnung und deren Umsetzung stehen gesondert zur Verfügung.