Das zuständige Bundesministerium hat die Mindestausbildungsvergütungen für das Jahr 2026 bekannt gegeben. Die Mindestausbildungsvergütungen steigen im ersten Ausbildungsjahr um rund 6,2% und betragen ab 01.01.2026 im:
- Lehrjahr 724 Euro
- Lehrjahr 845 Euro
- Lehrjahr 977 Euro
- Lehrjahr 1.014 Euro
Die Mindestausbildungsvergütungen sind in § 17 Berufsbildungsgesetz (BBIG) geregelt. Dort ist festgelegt, dass Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung haben, die sich jährlich an einer vom Bund festgesetzten Mindestvergütung orientiert. Die Mindestvergütung darf nicht unterschritten werden.
Mit dieser Mail erhalten Sie die ab 01.01.2026 gültige Ausbildungsvergütungs-Tabelle, mit der Sie sich über die aktuellen tariflichen Ausbildungsvergütungen und die Ausbildungsvergütungen mit einem zulässigen Abschlag von 20% einen Überblick verschaffen können. Die Ausbildungsvergütungen mit einem zulässigen Abschlag von 20% sind zusätzlich für die unterschiedlichen möglichen Wochenstunden abgebildet. In einer letzten Spalte sind alle Beträge noch einmal der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung gegenübergestellt.
So haben Sie einen größtmöglichen Überblick über die zu zahlenden Ausbildungsvergütungen. Beachten Sie bitte, dass Sie regelmäßig die Ausbildungsvergütungen überprüfen und anpassen müssen. Schlimmstenfalls kommen Nachzahlungsforderungen auf Sie zu.
Ausbildungsvergütungen in einer 36-, 37- bzw. 38-Stundenwoche im Vergleich zu den Mindestausbildungsvergütungen ab 01.01.2026.
(Achtung: im 3. Lehrjahr gilt bei einer 36-Stunden-Woche vorrangig die Mindestausbildungsvergütung (rot) ab 01.01.2026, da diese höher ist)

Ausbildungsvergütungen in einer 39- bzw. 40-Stundenwoche im Vergleich zu den Mindestausbildungsvergütungen ab 01.01.2026
