Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, der sogenannten EmpCo-Richtlinie, werden die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich verschärft. Betroffen sind damit Werbung und Marketing mit Bezug zu Umwelt- und Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit. Die neuen Vorschriften, die im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt werden, sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden.
Die wesentlichen Anliegen der Neuregelung
Die Gesetzgebungsinitiative verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Verbot bestimmter irreführender Umweltaussagen
- Verbot irreführender Aussagen über das gesamte Produkt
- Strengere Regeln für Nachhaltigkeitssiegel
- Verbot bestimmter Umweltkennzeichnungen ohne anerkanntes Zertifizierungssystem
- Neue Anforderungen an Aussagen über zukünftige Umweltleistungen
Erhöhtes Risiko für Autohäuser und Kfz-Werkstätten
Die neuen Regelungen bergen ein nicht zu unterschätzendes Risiko: Unklarheiten, Auslegungsspielräume sowie die noch fehlende (höchstrichterliche) Rechtsprechung zu den neuen Vorschriften könnten von Organisationen mit professionalisierter Abmahnpraxis genutzt werden. Damit würde der eigentliche Zweck der Regelungen verfehlt.
Die Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen ist für Kfz-Betriebe künftig mit einem erhöhten Risiko verbunden und schwierig zu handhaben. Autohäuser und Kfz-Werkstätten sollten daher abwägen, ob und inwieweit etwaige Vorteile solcher Aussagen die damit verbundenen Risiken rechtfertigen.
Übersicht zum Download
Der Kfz-SH hat die wesentlichen Änderungen im UWG, die künftig für die Vermarktung und Bewerbung von Leistungen und Unternehmen relevant sind, in einer Übersicht zusammengefasst. Diese behandelt unter anderem allgemeine Umweltaussagen, die Übertragung einzelner Vorteile auf das Gesamtprodukt, produktbezogene Kompensationsaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Umweltziele und Zukunftsversprechen, Umweltvergleiche sowie weitere für das Kfz-Gewerbe relevante Verbote. Abschließend werden die Auswirkungen auf das Kfz-Gewerbe dargestellt und Handlungsempfehlungen gegeben.
Übersicht: Neue Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Prüfung konkreter Werbeaussagen im Einzelfall. Bestehende Kommunikationsmittel wie Website, Social-Media-Auftritte, Prospekte oder Fahrzeugbeschriftungen sollten bei Zweifeln rechtzeitig wettbewerbsrechtlich überprüft werden.