
Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue, strengere Abgasvorschriften für die Zulassung von Neufahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2. Nur Fahrzeuge, die der neuen Zulassungsnorm (z. B. Euro-6e) entsprechen, können dann noch erstzugelassen werden.
Betroffen sind Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit einer Bezugsmasse bis 2.610 kg (bzw. bis 2.840 kg bei entsprechender Genehmigung). Fahrzeuge, deren EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) die folgenden Genehmigungskennzeichen aufführt und die nicht der neuen Norm entsprechen, müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 zugelassen sein.
Wichtige Genehmigungskennzeichen laut COC-Dokument (Auszug):

Nicht zugelassene Fahrzeuge dieser Genehmigungsklassen lassen sich nach diesem Stichtag ausschließlich mit einer Ausnahmegenehmigung zulassen. Die Hersteller oder Importeure beantragen diese beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gemäß dem „Merkblatt über Ausnahmegenehmigungen für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge (MAS)“.
Die neuen Vorschriften stellen sicher, dass der Fahrzeugbestand den gestiegenen Umwelt- und Sicherheitsstandards entspricht und nachhaltig modernisiert wird.