Neue Zulassungsvorschriften für leichte Pkw und Nutzfahrzeuge ab 2026

Das Bild ist erstellt mit KI.

Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue, strengere Abgasvorschriften für die Zulassung von Neufahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2. Nur Fahrzeuge, die der neuen Zulassungsnorm (z. B. Euro-6e) entsprechen, können dann noch erstzugelassen werden.

Betroffen sind Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit einer Bezugsmasse bis 2.610 kg (bzw. bis 2.840 kg bei entsprechender Genehmigung). Fahrzeuge, deren EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) die folgenden Genehmigungskennzeichen aufführt und die nicht der neuen Norm entsprechen, müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 zugelassen sein.

Wichtige Genehmigungskennzeichen laut COC-Dokument (Auszug):

Nicht zugelassene Fahrzeuge dieser Genehmigungsklassen lassen sich nach diesem Stichtag ausschließlich mit einer Ausnahmegenehmigung zulassen. Die Hersteller oder Importeure beantragen diese beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gemäß dem „Merkblatt über Ausnahmegenehmigungen für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge (MAS)“.

Die neuen Vorschriften stellen sicher, dass der Fahrzeugbestand den gestiegenen Umwelt- und Sicherheitsstandards entspricht und nachhaltig modernisiert wird.