Auf der Zielgeraden zum neuen Datenschutzrecht am 25. Mai 2018 veröffentlichen die Landesdatenschutzbehörden fortlaufend neue Materialien. Die Unterlagen sollen die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Pflichten in der Praxis erleichtern.
Muster für kleine Unternehmen und Vereine
Das bayerische Landesamt für Datenschutz hat die wesentlichen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung für kleine Unternehmen und Vereine zusammengefasst. Hierunter befinden sich auch die Anforderungen und ein sehr hilfreiches Musterverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Verarbeitungsverzeichnis) für Kfz-Werkstätten und Vereine. Zur Website
Ratgeber zum Beschäftigtendatenschutz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden Württemberg hat einen umfangreichen Ratgeber zur Umsetzung des Beschäftigtendatenschutzesveröffentlicht. Zur Website
Datenschutz beim E-Mail-Versand
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen erläutert die technischen Anforderungen an den datenschutzgerechten Versand von E-Mails. Zur Website
Checkliste zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts
Ebenfalls aus Nordrhein Westfalen stammt die Checkliste, die zur Kontrolle der Umsetzung der neuen Datenschutzpflichten verwendet werden kann. Zur Website
Kurzpapiere zur Datenschutzgrundverordnung
Fortlaufend ergänzt werden zudem die Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz. Zur Website
- Informationspflicht-personenbezogener_Daten_auf_Webseiten.docx
- Leitfaden_neues_Datenschutzrecht_Mai_2018_lang.pdf
- Muster-Formulare-Datenschutzleitfaden_April_2019.docx
- Muster_Datenschutzhinweise_auf_Webseiten.docx
- Muster_zur_Erfuellung_der_Informationspflichten_gem._Art._13_DSGVO.docx
- Muster_zur_Erfuellung_der_Informationspflichten_gem._Art._14_DSGVO.docx