Checklisten, Leitfäden, Plakate und Formulare
a) Vor dem Hintergrund des Auftretens des Coronavirus hat die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) ihren Praxisleitfaden „Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie“ aktualisiert.
b) Das „Handbuch Betriebliche Pandemieplanung“, herausgegeben von Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
c) Die Betriebliche Pandemieplanung als Kurzinformation
d) Vorlage Passierschein im Falle der Ausgangssperre
e) Behördenmanagement in der Corona Krise - Formularhilfe
Um Ihnen und Ihren Mitarbeitern/ Innen bei notwendigen Meldungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise die Kommunikation zu erleichtern, stellt der Verband Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Behördenverlag Jüngling diverse Online- und Meldeformulare zum „Corona-Management“ kostenlos zur Verfügung. Füllen Sie das entsprechende Formular online aus und wir ermitteln für Sie die betreffende Behörde und leiten Ihre Mail entsprechend weiter.
Somit brauchen Sie nicht bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner zu verzweifeln und können sich um das Wesentliche kümmern – Ihrem Tagesgeschäft.
Stellen sich für Sie weitere Herausforderungen? Sprechen Sie uns gerne an.
- Meldung als Spontanhelfer
- Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
- Bescheinigung für Berufspendler
- Antrag auf Notversorgung
- Meldung einer lnfektionsgefährdung bzw. eines Dienstunfalles
- Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis
- Notbetreuung in Kindertagesstätten - Selbsterklärung
- Notfallbetreuung - Teilstationäre Tagespflegeeinrichtungen
f) Immer wieder erreichen den Landesverband Nachfragen, ob Probefahrten durchgeführt werden dürfen.
Dazu ist zu sagen, dass das Ziel aller Maßnahmen immer sein muss, dass eine Übertragung der Viren nach Möglichkeit ausgeschlossen werden kann. Das wird zuerst durch den empfohlenen Sicherheitsabstand erreicht. Aber was ist mit den an den Oberflächen anhaftenden Viren?
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, potentielle KäuferInnen und sich selbst zu schützen.
Um einen Virus auf einer Oberfläche zu zerstören, benötigt man tatsächlich nur Seifenwasser. Die Hülle des Corona-Virus besteht nämlich aus einer Fettmembran – und die platzt durch ein fettlösendes Mittel wie Spüli oder Seife.
Auf diese Weise wird die Gefahr gebannt, sich durch anhaftende Viren zu infizieren.
Das Robert Koch Institut empfiehlt, mit einem feuchten Lappen und Spülmittel folgende Kontaktflächen vor Fahrtantritt zu reinigen:
- Autoschlüssel
- Türgriffe (mindestens die Fahrerseite und den Kofferraumgriff)
- Rückspiegel
- Tankdeckel und Tankverschluss
- Lenkrad, Schaltung, Armaturenbrett und weitere während der Fahrt benötigte Schalter und Hebel
- Touchscreen
- Sicherheitsgurt inkl. Verschluss
- Armlehne und Seitenbereich mit Fenstergriff
Wer auf Nummer sichergehen möchte, kann sich, wenn vorhanden, mit einem Ozon-Generator für die Fahrzeugaufbereitung Abhilfe verschaffen. Schon während der letzten SARS-Welle wurde Ozon zum Abtöten der Viren benutzt. Ozongeneratoren gibt es bereits für einen kleinen Preis online zu kaufen.
Ist man sich dessen bewusst, dass das Virus unter idealen Bedingungen bis zu 4 Tage an Oberflächen anhaften kann und weiß, wie hoch die Frequenz der Benutzung des Fahrzeuges ist, kann man entscheiden, ob gegebenenfalls Mittel wie Ozon eingesetzt werden sollten.
Weitere Infos zum Thema Hygiene und allgemeine Verhaltensregeln finden sich hier:
Hinweise des Robert Koch-Instituts:
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html
Aktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html.
Reisehinweise werden vom Auswärtigen Amt bereitgestellt.
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