Aktualisiertes Vertragsmuster für Berufsausbildungsverhältnisse

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat die Empfehlung zum Musterausbildungsvertrag überarbeitet. Die Neufassung (Empfehlung Nr. 115) wurde an die gesetzlichen Änderungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) angepasst und am 29. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Auf dieser Grundlage setzen die Handwerkskammern ab sofort ein aktualisiertes Vertragsmuster für neue Berufsausbildungsverhältnisse ein. Dies gilt sowohl für die digitalen Systeme als auch – sofern noch im Einsatz – für Printversionen.

Zu den wesentlichen Änderungen zählen unter anderem:

  • Berücksichtigung der Textform in bestimmten Vertragsbestimmungen (§§ 4 Nr. 2, 12),
  • Klarstellung zur Bereitstellung digitaler Ausbildungsmittel durch den Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 4),
  • Verpflichtende Anrechnung von Pausen- und Wegezeiten im Zusammenhang mit Berufsschulbesuchen und außerbetrieblichen Maßnahmen (§ 7 Nr. 2a und 2d),
  • Ausschluss der elektronischen Form für Kündigungen (§ 8 Nr. 3) sowie die optionale elektronische Zeugniserstellung bei Einwilligung (§ 9),
  • Neue Regelung zur Vertragsabfassung mit Wahlmöglichkeit zwischen schriftlicher und elektronischer Form und entsprechender Übermittlungspflicht (§ 13),
  • Angepasste Anforderungen für den Eintragungsantrag bei der Kammer (§ 4 Nr. 10).

Auch das begleitende Merkblatt mit Erläuterungen zum Vertragsmuster wurde überarbeitet.

Die Handwerkskammern wurden durch ein Rundschreiben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) gebeten, das neue Vertragsmuster zeitnah umzusetzen und in ihren Portalen bereitzustellen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Änderungen wird empfohlen.

Das neue Vertragsmuster sowie das zugehörige Rundschreiben stehen zur Einsicht bereit. Weitere Informationen sind über die jeweiligen Handwerkskammern oder die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erhältlich.

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