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Ausbildungsvergütungen im Kfz-Gewerbe Schleswig-Holstein steigen zum 01. August

ProMotor_Volz

Zum 1. August 2026 erhöhen sich die tariflichen Ausbildungsvergütungen Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein. Das bedeutet für die Verantwortlichen in den Betrieben, die Vergütungen ihrer Auszubildenden zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Die Tarifgemeinschaft des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein e.V. vereinbart für ihre Mitgliedsbetriebe mit der IG Metall Tarifverträge, unter anderem über die Ausbildungsvergütungen. Der aktuelle seit dem 1. April 2025 gültige Tarifvertrag sieht eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zum 1. August 2026 vor.

Bekanntlich gilt dieser Tarifabschluss verbindlich nur für die Betriebe der Tarifgemeinschaft. Allerdings nehmen die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern die tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen der Tarifgemeinschaft als Grundlage für die Bemessung der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung. Hintergrund ist, dass Kammern verpflichtet sind, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes umzusetzen und die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung zu überprüfen.

Mindestausbildungsvergütung beachten

Nach der einheitlichen Rechtsprechung gilt eine Ausbildungsvergütung, die sich an einem entsprechenden Tarifvertrag ausrichtet, stets als angemessen. Sie gilt auch dann als angemessen in Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag enthaltenen Vergütungen nicht um mehr als 20% unterschreitet.

Der Gesetzgeber hat diese Rechtsprechung aufgenommen und das Berufsbildungsgesetz angepasst. Seit dem 1. Januar 2020 gilt für alle Auszubildenden, deren Ausbildungsbetriebe keiner Tarifbindung unterliegen, eine Mindestausbildungsvergütung. Mithin ermittelt sich die angemessene Ausbildungsvergütung für nicht tarifgebundene Betriebe aus 80 Prozent der branchenüblichen tariflichen Vergütung und der Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze. 

Der Landesverband bittet seine Mitglieder darum, darauf zu achten, dass die Ausbildungsvergütungen diesem Rahmen entsprechen. Zu besseren Übersicht stellen wir die Ausbildungsvergütungen der Tarifgemeinschaft des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein e.V. und die Mindestbeträge der Ausbildungsvergütungen nach Abzug von 20% – je nach der entsprechenden Wochenstundenzahl – sowie die Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz gegenüber (siehe Tabelle unten).

Ausbildungsvergütungen, die unterhalb der Mindestbeträge liegen, würden von den Kammern als nicht angemessen betrachtet und korrigiert werden. Schlimmstenfalls kommen auch Nachzahlungsforderungen der Auszubildenden auf den betreffenden Betrieb zu.

Für Rückfragen steht der Landesverband gern zur Verfügung.