Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagment

Überarbeitetes Merkblatt

Zum 01.01.2018 ändert sich die Nummerierungen vieler Paragraphen des SGB IX, dem Sozialgesetzbuch mit den Regelungen zum Schwerbehindertenrecht. Davon betroffen sind auch die Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Der bisherige § 84 SGB IX ist künftig § 167 SGB IX.

Aus diesem Anlass ist das Merkblatt „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ an die neue Nummerierung angepasst worden. Das Merkblatt gibt Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Gesichtspunkte, die Arbeitgeber im Rahmen des Eingliederungsmanagements zu beachten haben. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Tipps für die betriebliche Praxis einschließlich Checklisten und Musterbriefe.