Änderungen bei der Einstiegsqualifizierung ab 1. Oktober
Nach Veröffentlichung des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Weiterbildungsgesetz) hat es Veränderungen bei der Einstiegsqualifizierung (§ 54 a Abs.2 SGB III) gegeben. Diese Änderungen sind im Folgenden aufgelistet und ergänzt durch die bestehenden Qualifizierungsbausteine, die das Kfz-Gewerbe betreffen.
Für Handwerksbetriebe ist die Einstiegsqualifizierung eine gute Möglichkeit, potenziellen Fachkräftenachwuchs erst einmal kennen zu lernen. Wie die Praxis zeigt, dokumentieren Schulzeugnisse häufig nicht das Potenzial junger Menschen für eine Ausbildung.
Auf der anderen Seite erleichtert die Einstiegsqualifizierung jungen Menschen den Weg in eine geregelte Ausbildung. Denjenigen, die keine Lehrstelle gefunden haben, eröffnet sich eine Chance, einen Ausbildungsberuf, einen Betrieb und das Berufsleben kennenzulernen. Sie können – auch mit ergänzender Förderung z. B. durch die Assistierte Ausbildung – auf eine betriebliche Ausbildung vorbereitet werden und zeigen, was in ihnen steckt. Einstiegsqualifizierungen für die Bewerberinnen und Bewerber dieses Jahres können ab dem 1. Oktober beginnen.
Chance für förderbedürftige Jugendliche
Viele förderungsbedürftige junge Menschen entpuppen sich im betrieblichen Alltag als motivierte, leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch ihnen soll die Einstiegsqualifizierung als Brücke in die Ausbildung dienen. Ab 1. April 2024 ist eine Einstiegsqualifizierung auch zur Vorbereitung einer Ausbildung nach den Ausbildungsregelungen des § 66 des Berufsbildungsgesetzes oder des § 42r der Handwerksordnung für Menschen mit Behinderung zugelassen.
Die Einstiegsqualifizierung wird zwischen Betrieb und Jugendlichen vertraglich geregelt. Die Inhalte und Tätigkeiten sind eng an die staatlichen Ausbildungsberufe geknüpft. Zur praktischen Durchführung der Einstiegsqualifizierung hat die Handwerksorganisation zahlreiche Qualifizierungsbausteine entwickelt.
Flexible Laufzeit
Die Laufzeit des Qualifizierungsvertrags kann zwischen sechs und zwölf, ab dem 01.04.2024 zwischen vier und zwölf Monaten betragen. Dabei können verschiedene Qualifizierungsbausteine miteinander kombiniert werden. Idealerweise sollte die Einstiegsqualifizierung so terminiert werden, dass ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres möglich ist. Auf Antrag des Betriebes kann die Qualifizierung auf eine nachfolgende Ausbildung zeitlich angerechnet werden.
Durchführung in Vollzeit oder Teilzeit
Die Einstiegsqualifizierung wird in der Regel in Vollzeit durchgeführt. Wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen ist eine Einstiegsqualifizierung auch in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich. Ab 1.April 2024 kann die Einstiegsqualifizierung auch ohne zusätzliche Begründung in Teilzeit erfolgen, um beispielsweise einen Sprachkurs zu besuchen.
Begleitende Unterstützung durch eine Assistierte Ausbildung
Junge Menschen mit Unterstützungsbedarf können während einer Einstiegsqualifizierung über die Agentur für Arbeit durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung gefördert werden. Den Betrieben und Teilnehmenden einer Einstiegsqualifizierung entstehen hierdurch keine Kosten.
Durchführung nach vorzeitiger Ausbildungsvertragslösung
Ebenfalls ab 01.04.2024 kann eine Einstiegsqualifizierung auch bei einer vorzeitigen Lösung des Ausbildungsverhältnisses im selben Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden. Damit soll jungen Menschen, die etwa wegen sprachlicher Hürden oder unterschätzter Anforderungen eine begonnene Ausbildung abbrechen müssen, die Chance gegeben werden, diese Defizite abzubauen und dabei den Kontakt zum Betrieb zu halten.
Bezuschussung der Vergütung
Die örtlich zuständige Agentur für Arbeit bezuschusst auf Antrag des Arbeitgebers monatlich nachträglich die Vergütung zuzüglich des pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Zuschuss wird regelmäßig angepasst. Anträge können auch online gestellt werden unter www.arbeitsagentur.de.
Förderung der Fahrtkosten
Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung können durch Übernahme der Fahrkosten durch die Agentur für Arbeit gefördert werden.
Im Internet sind alle weiterführenden Hinweise zur Einstiegsqualifizierung unter www.zdh.de zu finden. Die Qualifizierungsbausteine mit den zugrunde liegenden Qualifizierungsplänen sind unter www.zwh.de abrufbar.
Qualifizierungsbausteine für Einstiegsqualifizierung im Kfz-Handwerk
Autoverglaser/in
■ Austausch und Montage von Fahrzeugverglasungen sowie Reparatur von Steinschlagschäden
■ Zuschneiden und Bearbeiten von Glas sowie Werkstof- fen für die Fahrzeugverglasung
■ Anbringen von Sonnen-, Sicht- und Splitterschutzfolien
■ Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung
Fahrzeuglackierer/in
■ Demontieren und Montieren von fahrzeugtechnischen Bauteilen und -gruppen
■ Durchführen von Instandsetzungsarbeiten
■ Lackieren von Fahrzeugen
Kfz-Mechatroniker/in
■ Demontieren und Montieren von fahrzeugtechnischen Bauteilen und -gruppen
■ Durchführen einfacher Wartungsarbeiten
■ Instandhalten von einfachen elektrischen Systemen
■ Instandhalten von Kupplungs- und Bremsteilen sowie Schwingungsdämpfern
■ Instandhalten von Karosserien und Fahrzeugrahmen
■ Messen und prüfen von einfachen Fahrzeugsystemen
Zweiradmechatroniker/in
■ Verarbeiten von Werkstoffen
■ Demontieren und Montieren von fahrzeugtechnischen Baugruppen
■ Montieren von Fahrrädern
■ Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrwerken
■ Warten, Prüfen und Einstellen von Kraftübertragungs-und Bremssystemen
■ Warten, Prüfen und Einstellen von elektrischen Systemen
■ Warten, Prüfen und Einstellen von Motoren