Die neue Familienzeit: Elterngeld und Pflege

Die neue Familienzeit: Elterngeld und Pflege

Elterngeld
Mit ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Arbeitszeit ist es leichter, Familie und Beruf partnerschaftlich zu teilen. Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit können besser miteinander kombiniert werden. 

Die Höhe der Unterstützung verringert sich beim ElterngeldPlus, dafür ist ein längerer Bezug möglich. Beide Elternteile können sich um die Kinderbetreuung kümmern und sind länger finanziell abgesichert. 


Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz
Mit dem Gesetz wird die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf erleichtert. Neu ist, dass in einer akut auftretenden Pflegesituation für bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung gezahlt wird. 

Neu ist der Anspruch auf Familienpflegezeit Damit kann die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang reduziert werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen in Anspruch zu nehmen.

 
Merkblätter zum Download
Drei Merkblätter des ZDH geben einen  Überblick über die Aspekte der mit den jeweiligen Gesetzen verbundenen Freistellungsansprüche. Zudem beantworten sie praxisrelevante Einzelfragen.