Wann endet ein Ausbildungsverhältnis? Und wann entsteht bei einer Weiterarbeit des Auszubildende ein unbefristetes Arbeitsverhältnis? In einem Merkblatt werden die wesentlichen Aspekte zusammengefasst.
Kernpunkte des Merkblatts
In dem Merkblatt wird festgestellt, dass für das Ende eines Ausbildungsverhältnisses die tatsächliche Bekanntgabe der Prüfungsnoten an den Auszubildenden zählt
Außerdem wird ausführlich erklärt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Hierfür kommt es hierfür auf die tatsächliche Weiterarbeit des Auszubildenden an. Gleichzeitig muss auch der Ausbildungsbetrieb darüber informiert sein, dass das Berufsausbildungsverhältniss beendet ist. Er muss also von der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse wissen.
Es wird sehr unterschiedlich gehandhabt, wie Arbeitgeber in den einzelnen Handwerkskammer -
bzw. Innungsbezirken vom Bestehen der Prüfung des Auszubildenden erfahren. Deshalb rät die ZDK-Rechtsabteilung: Kfz-Betriebe sollten unbedingt bei der für ihren Auszubildenden zuständigen "Prüfungsorganisation" (Handwerkskammer oder Innung) nachfragen, wie dort die Prüfungsergebnisse bekannt gegeben werden.