Sehr geehrte Damen und Herren,
am 6. Dezember 2019 wurde im Bundesgesetzblatt die Verordnung über die neue Meisterprüfung in den Teilen I und II im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk veröffentlicht. Sie tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s1987.pdf
Zusätzliche Informationen vom Verordnungsgeber (BMWi) erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Meldung/2019/20191205-neue-kraftfahrzeugtechnikermeisterverordnung.html
Die Endversion des neuen Rahmenlehrplans für die entsprechenden Vorbereitungsstätten wird Mitte Januar zur Empfehlung freigegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Behrens Joachim Syha
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