
Am 2. Februar 2025 ist die KI-Verordnung 2024/1589 der EU in Kraft getreten. Seitdem wird in den Medien darauf hingewiesen, dass dem Arbeitgeber eine Schulungspflicht obliegt. Richtigerweise muss er die KI-Kompetenz seiner Mitarbeiter sicherstellen und daher diese schulen.
Näheres wird in der Verordnung, die vollumfänglich erst zum 2. August 2026 in Kraft tritt, nicht geregelt. Die Verordnung muss noch in nationales Recht umgesetzt werden.
Nach Art. 4 der KI-Verordnung müssen „die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen (ergreifen), um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“ (Originaltext Art. 4 KI-Verordnung)
Aus dieser Vorschrift wird die Schulungspflicht des Arbeitgebers abgeleitet.
Unternehmensgröße spielt keine Rolle
Wichtig zu wissen ist, dass der Arbeitgeber nur dann unter die Verordnung fallen, wenn diese Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sind. Für die Kfz-Branche wird der Arbeitgeber lediglich als Betreiber in Betracht kommen. Betreiber sind alle die, die KI-Systeme zur Förderung arbeitsrechtlicher Zwecke in ihrem Unternehmen einsetzen. Die Unternehmensgröße spielt dabei keine Rolle.
Die Verordnung schreibt vor, dass Arbeitgeber eine KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten, sicherstellen müssen. Danach müssen sie die Fähigkeit besitzen, Kenntnisse und das Verständnis für KI-Systeme haben, so dass sie KI-Systeme auch sachkundig einsetzen können. Darüber hinaus müssen die betreffenden Mitarbeiter die Chancen und Risiken von KI-Systemen erkennen können und ihnen muss bewusst sein, dass möglicherweise durch KI-Systeme auch Schäden entstehen können. Vorrangig geht es der Verordnung um einen fundierten Umgang mit KI-Systemen und um einen verantwortungsvollen Einsatz.
Fazit:
Es sollte zunächst eine Bedarfs- und Kompetenzanalyse durchgeführt werden, die folgende Schritte vorsieht:
- Werden KI-Systeme im Unternehmen eingesetzt?
- Welche KI-Systeme werden eingesetzt?
- Wie risikoreich sind diese Systeme?
- Wer interagiert mit diesem System?
- Welches Wissen und welche Fähigkeiten sind bereits vorhanden?
- Wenn im Betrieb KI-Systeme eingesetzt werden, müssen die Mitarbeiter, die damit umgehen, geschult werden.
- Es ist abzuwarten, wie die Verordnung in deutsches Recht umgesetzt wird.
- Der Arbeitgeber ist absolut frei, in welcher Form und in welchem Umfang er schult. Er ist frei, ein eigenes Konzept zu entwickeln, wie er die Vorgabe der Verordnung umsetzt.
- Es muss kein KI-Verantwortlicher bestimmt werden. Eine solche Position sieht die Verordnung nicht vor.
- Wenn der Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht schult, muss er noch nicht mit Konsequenzen rechnen. Bußgelder oder andere Sanktionen sieht die Verordnung nicht vor.