Status bei den Zulassungsstellen in Schleswig-Holstein

Nach wie vor ist die Situation bei den Zulassungsstellen in Schleswig-Holstein uneinheitlich. Die Mehrzahl der Verantwortlichen hat uns bestätigt, dass sie die Situation der Kfz-Betriebe nachvollziehen können. Sie versuchen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten praktikable Lösungen in dieser Krisensituation zu finden. Folgende Aspekte erschweren den Zulassungsstellen im Moment das Etablieren konstruktiver Strategien:

  • Krankheitsstand bei den Mitarbeitern
  • Betreuungspflicht für die Kinder
  • Unerwartet erhöhtes Aufkommen bei den privaten Zulassungen
  • Unvollständige Unterlagen für den Zulassungsprozess
  • Ein hoher Bedarf an telefonischer Beratung hält von der eigentlichen Arbeit ab

Daher empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:

  • Nach einer Empfehlung des Landes SH können die Zulassungsstellen eine „abgespeckte“ Form der Onlinezulassung durchführen. Die benötigten Dokumente können dabei eingescannt oder fotografiert und per Mail eingereicht werden. Nehmen Sie dazu bitte vorher Kontakt zur zuständigen Zulassungsstelle auf, ob dieses Verfahren angewandt werden kann.
  • Informieren Sie sich täglich über die aktuelle Lage bei Ihrer Zulassungsstelle über www.kfz-sh.de
  • Nutzen Sie vermehrt Zulassungsdienste
  • Nutzen Sie ggf. das Telefon und/oder digitale Medien, um Termine zu vereinbaren
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Zulassungsunterlagen vollständig sind
  • Haben Sie Verständnis für die Situation der Mitarbeiter in den Zulassungsstellen

 

Die Zulassungsstellen im Einzelnen:

Kiel – geöffnet; ab sofort sind auf https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/termine.php online Termine für die Kfz-Zulassung wieder buchbar. Die Einschränkungen werden ab Donnerstag, den 23. April aufgehoben.

Plön – geöffnet; 7.30 – 8.00 Uhr Abgabe von vorab angemeldeten Vorgängen durch Gewerbetreibende und Zulassungsdienste, Abholung nach Absprache;
8.00 – 12.00 Uhr Abarbeitung der online beantragten Termine, nachmittags gilt dies Mo, Di und Do;
Termine können ausschließlich online gebucht werden (www.kreis-ploen.de/onlinedienste);
systemrelevante Fahrzeuge haben Vorrang: Anmeldung über zulassung(at)kreis-ploen(.)de.
Kunden ohne Termin werden abgewiesen.

Rendsburg: geöffnet - nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle sind Zulassungen zumindest über Zulassungsdienste möglich. Unser Landesverband kommuniziert derzeit intensiv und konstruktiv mit dem Leiter des Ordnungswesens des Kreises RD-ECK. Wir hoffen, dass sich hierdurch eine spürbare Verbesserung ergibt.

Schleswig - Flensburg

Die Terminvergabe für die Zulassungsstellen erfolgt montags bis freitags in der Zeit von 7:30 – 12:00 Uhr unter den Rufnummern 04621-87318 für den Standort Schleswig und 0461-8115157 für den Standort Flensburg.

In der Zulassungsstelle Flensburg können samstags in der Zeit von 7:30 – 8:30 Uhr Anträge durch das Kfz-Gewerbe gesammelt, auch ohne Termin, abgegeben werden. In Abhängigkeit des Antragsvolumens ist die Abholung im Laufe der Folgewoche möglich. Zudem erfolgt bis 11:30 Uhr die Aushändigung bearbeiteter Unterlagen des Vortages.

Die Zulassungsstelle Schleswig ist in der Zeit von 7:30 – 11:30 Uhr für Privatpersonen aus dem Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg nach vorheriger Terminvergabe geöffnet. Auf Grund der nach wie vor begrenzten Kapazitäten können allerdings nur zwei Vorgänge pro Person angenommen werden.

Ostholstein – geöffnet;
Ab Freitag, den 3. April wird die vorgegebene Mindestzahl der Zulassungsvorgänge für Betriebe und Zulassungsdienste von fünf auf drei verringert und die Höchstzahl der Zulassungen von 15 auf 30 erhöht. Abmeldungen sind ab sofort möglich.:

  1. Gewerbliche Zulassungsdienste und gewerbliche Kraftfahrzeughändler können wenigstens 5 bis maximal 15 Zulassungsvorgänge abgeben.

  2. Den einzelnen Zulassungsvorgängen sind wie bisher auch entsprechende Vollmachten beizufügen.

  3. Die Zulassungsvorgänge sind in einem geschlossenen Behältnis (Kennzeichentasche) zu übergeben.

  4. Die eigene Gewerbsmäßigkeit ist durch eine Kopie der Gewerbeanzeige nachzuweisen und den Vorgängen einmalig beizufügen.

  5. Die Kontaktdaten für die Abholung (Telefonnummer und/oder E-Mail) sind ebenfalls beizufügen.

  6. Die Zulassungsvorgänge werden regelmäßig Freitags - erstmalig am Freitag, den 27.03.2020 - zwischen von 12:00 Uhr und 12:30 Uhr am Haupteingang in Empfang genommen.

  7. Die jeweiligen Kennzeichen sind für jeden Zulassungsvorgang in der richtigen Größe beizufügen.

  8. Die Verwaltungsgebühren können bei Abholung in einer Gesamtrechnung nur mit einer EC-Karte (keine Barzahlung / keine Kreditkarte) entrichtet werden.

  9. Es werden nur vollständige und lesbare Vorgänge bearbeitet. Unvollständige und fehlerhafte Vorgänge gehen unbearbeitet zurück.

  10. Die vorgenannten Regelungen gelten bis auf Weiteres nicht für folgende Zulassungsverfahren: Vorgänge in Amtshilfe, Technische Änderungen, Umschreibungen von außerhalb ohne Halterwechsel, Änderungen der Halterdaten, Wechselkennzeichen, Tageszulassungen, Vergabe Saisonkennzeichen und Rote Kennzeichen.

  11. Die Einhaltung der notwendigen Hygienestandards, insbesondere die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, ist weiterhin sicherzustellen.

Bei der Auswahl des Zulassungskontingentes ist auf die Notwendigkeit des Zulassungsvorganges zu achten. Es wird vorsichtig davon ausgegangen, dass die Zulassungsstelle in den nächsten Tagen auf Ihrer Internetseite die Möglichkeit der Online-Abmeldung freischalten wird. Das Onlineverfahren befindet sich derzeit in der Erprobung und soll nach Auskunft vom ITVSH nächste Woche ausgerollt werden.

Neumünster – geöffnet; ab 2. April wird folgendes Verfahren angewendet:

  • Die Zulassungsstelle nimmt von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 – 08.30 Uhr

max. 8 Kunden mit jeweils höchstens 3 Zulassungsvorgängen und 3 Abmeldungen (von Neumünsteraner Fahrzeugen) entgegen.

  • Zu diesem Zweck sind vor dem Ausgangstor der Kfz-Zulassung (Rudolf-Weißmann-Straße) mittels Klebeband Markierungen mit einer Nummerierung von 1 – 8 angebracht.

Es wird gebeten, diese Abstände und auch die zulässige Höchstzahl von Kunden unbedingt zu beachten! Über die Höchstzahl hinausgehende Kunden bzw. Vorgänge können leider von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zulassungsstelle nicht berücksichtigt werden!

  •  Für die Abgabe von Zulassungen ist zu beachten:

-   Der Kfz-Betrieb/Zulassungsdienst reserviert (soweit bei neuen Schildern benötigt) ein Kennzeichen online bei der Zulassungsstelle (https://w3.neumuenster.de/wkz/). Die Kennzeichen müssen eigenständig besorgt werden.

§  Der Bevollmächtigte weist sich bei der Abgabe der Unterlagen am Rolltor bitte unaufgefordert mit einer entsprechenden Vollmacht des Betriebes, der Gewerbeanmeldung und eigenem Personalausweis aus.

§  Der Kfz-Betrieb/Zulassungsdienst bündelt alle für die Zulassung eines Fahrzeugs benötigten Unterlagen in einem Umschlag.

§  Neben den „Standard-Unterlagen“ und Schildern muss dieser Antrag auf Zulassung vollständig ausgefüllt und unterschrieben beigefügt sein.

§  Die Gebühr ist dem Umschlag in bar beizufügen, Quittung und Restgeld erhalten Sie bei der Abholung der Zulassungsvorgänge.

§  Vorgänge, die nicht den o.g. Anforderungen entsprechen, müssen leider unbearbeitet wieder zurückgegeben werden.

  • Die Abholung der Zulassungsvorgänge kann (Stand 1.4.20) am nächsten Arbeitstag in der Zeit von 8.30 – 09.00 Uhr nach obigen Bedingungen erfolgen.

Itzehoe –geöffnet ; Händler/Zulassungsdienste mit mind. 10 Vorgängen; Terminvereinbarung unter 04821. 69 500.

Pinneberg – geöffnet; Zulassungsdienste können um 7.30 Uhr vor Ort sein, um reingelassen zu werden; ab 9.00 Uhr eingeschränkt für Privatkunden geöffnet.
Für private Nutzer: eingeschränkte Terminvergabe

Heide – teilweise geöffnet; Zulassungsdienste und Kfz-Unternehmer reichen Unterlagen ein und holen diese zu vereinbarten Terminen wieder ab;
Terminvereinbarung unter 0481. 97 12 81 und – 12 82 (https://www.dithmarschen.de/PDF/2020_03_17_Corona_Dithmarschen_Kreishaus_Publikumsverkehr_Minimum.PDF?ObjSvrID=2046&ObjID=3008&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1584460493)

Nordfriesland – teilweise geöffnet; nur mit Termin (gewerblich und privat)

                              Husum: 04841. 67 600

                              Niebüll: 04841. 67 601

Segeberg – geöffnet; die Zulassungsbehörde des Kreises Segeberg  bedient mit ihren Dienststellen in Bad Segeberg und Norderstedt Privat-und Gewerbekunden. Den KFZ Gewerbekunden wird zusätzlich angeboten, eine höhere Anzahl von Vorgängen bis 08.30 Uhr ohne Wartezeiten/Termine abzugeben; diese Vorgänge können je nach Aufkommen in den Dienststellen arbeitstäglich oder am kommenden Tag bearbeitet wieder abgeholt werden.

Norderstedt - teilweise geöffnet; eingeschränkte Terminvergabe nur online, vorzugsweise über Zulassungsdienste, gesammelt morgens abgeben

Ratzeburg – geöffnet; geänderte Öffnungszeiten, nur mit Terminvereinbarung. Das gilt auch für Händler und Zulassungsdienste. Darüber hinaus gibt es einen Händlerschalter. Die Konditionen für diesen Schalter haben sich nicht geändert. Alle aktuellen Informationen und Änderungen können Sie jederzeit der Homepage www.kreis-rz.de entnehmen.

Bad Oldesloe – regionale Kfz-Unternehmer mit Terminvergabe über Email (zulassungsbehoerde(at)kreis-stormarn(.)de)

Lübeck - eingeschränkt geöffnet.