Förderrichtlinie zur Nachrüstung von Diesel-Nutzfahrzeugen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert seit dem 1. Januar 2019 mit der „Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen gewerblichen schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen N1 und N2“ die Nachrüstung von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Diesel-Antrieb.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert seit dem 1. Januar 2019 mit der „Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen gewerblichen schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen N1 und N2“ die Nachrüstung von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Diesel-Antrieb.

Antragsberechtigt sind Halter von gewerblich genutzten schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Fahrzeugklassen N1 und N2 (für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 7,5 Tonnen und einer Zuordnung zu den Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 5.

Die Förderquoten liegen zwischen 40 % und 60 % der Umrüstkosten (Systemkosten und externe Einbaukosten) bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Fahrzeug bei einer Antragsstellung bis zum 31. Mai 2019. Ab dem 1. Juni 2019 reduziert sich der Höchstbetrag auf 4.000 Euro.

Die Förderung kann nur von solchen Unternehmen beantragt werden, die ihren Firmensitz in einer der besonders belasteten Städte oder einem der angrenzenden Landkreise haben oder eine nennenswerte Anzahl an Aufträgen (25 % oder mehr der Aufträge im abgelaufenen Geschäftsjahr) in der belasteten Stadt durchführen.

Eine Liste der besonders belasteten Städte ist in der Förderrichtlinie enthalten. Die Anträge können unter folgendem Link bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen eingereicht werden:

https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/91_Nachruestung_Handwerker_und_Lieferfahrzeuge/Nachruestung_Handwerker_Lieferfahrzeuge_node.html

 

Das Förderprogramm ist ein ergänzendes Konzept zum „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ der Bundesregierung, das mit weiteren Maßnahmen helfen soll, die Luftqualität und damit den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in belasteten Städten und anliegenden Landkreisen effektiv zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurde am 19. Dezember die zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügte Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht.