Rund um die geplante Überarbeitung der europäischen Altfahrzeug-Richtlinie erreichen den Landesverband derzeit viele Anfragen. Besonders im Fokus steht die Frage, ob der Verkauf von Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) bald nicht mehr möglich sein wird. In sozialen Medien und der Presse kursieren zunehmend widersprüchliche Informationen. Im Folgenden gibt es einen Überblick über den aktuellen Stand.
1. Hintergrund: Überarbeitung der bisherigen ELV-Richtlinie
Die EU modernisiert derzeit die Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge (ELV).
Ziel der neuen Verordnung ist es, Umweltauflagen zu modernisieren, Recyclingquoten zu erhöhen und sicherzustellen, dass Fahrzeuge am Ende ihrer Lebensdauer nicht „verschwinden“, sondern ordnungsgemäß verwertet werden.
Die neue Regelung soll die bisherige Richtlinie ersetzen und deutlich weiter gehen – unter anderem mit Anforderungen beim Eigentumswechsel.
2. Geplant: Nachweispflicht zur Verkehrstüchtigkeit bei jedem Eigentumswechsel
Ein zentraler Punkt der neuen Verordnung ist die Frage, wann ein Fahrzeug als „verkehrstüchtig“ gilt oder bereits als „End-of-Life Vehicle“ (ELV) einzustufen ist.
Aktuell sieht der Entwurf vor:
- Bei jedem Eigentumswechsel muss dokumentiert werden, dass das Fahrzeug kein Altfahrzeug ist.
- Ein Fahrzeug kann als ELV gelten, wenn es
- nicht mehr fahrtüchtig ist,
- wirtschaftlich nicht mehr reparabel erscheint,
- wesentliche Bauteile fehlen, oder
- massive Beschädigungen vorliegen.
- Eine gültige Hauptuntersuchung (HU) wird voraussichtlich als Nachweis akzeptiert.
- Ist die HU abgelaufen, soll ein separates Verkehrstauglichkeitsgutachten erforderlich werden.
- Private Verkäufe sollen grundsätzlich vereinfacht werden – allerdings nicht, wenn der Verkauf über Online-Marktplätze erfolgt.
Plattformen wie mobile.de oder AutoScout24 könnten künftig technische Nachweise bereits für das Inserat verlangen.
Hier liegen derzeit die größten Unsicherheiten, da noch nicht feststeht, ob das Angebot oder der eigentliche Vertragsschluss die Pflicht auslöst.
3. Gesetzgebungsstand: Was ist beschlossen – und was nicht?
Derzeit befindet sich das Vorhaben mitten im EU-Gesetzgebungsverfahren:
Die Kommission
Hat den Vorschlag für eine neue EU-Altfahrzeugverordnung vorgelegt.
Der Rat der Europäischen Union
Hat am 17. Juni 2025 seine Position verabschiedet.
Der Rat unterstützt die Nachweispflicht, möchte aber Ausnahmen für klassische Privatverkäufe.
Das Europäisches Parlament
Berät aktuell noch über seine Position. Das Parlament tendiert zu strengeren Vorgaben, besonders im Online-Markt.
Nächster Schritt: Trilog-Verfahren
Im sogenannten Trilog verhandeln Rat, Parlament und Kommission gemeinsam über den endgültigen Text.
Erst wenn dort Einigkeit erzielt wird, kann die Verordnung final verabschiedet werden.
4. Häufige Missverständnisse – kurz erklärt
| Aussage | Realität |
| „Ab 2026 darf ohne TÜV nichts mehr verkauft werden!“ | ❌ Falsch. Der endgültige Text ist noch nicht beschlossen. |
| „Online-Verkäufe werden verboten.“ | ❌ Falsch. Sie sollen aber strengere Nachweispflichten bekommen. |
| „Alles ist schon beschlossen.“ | ❌ Falsch. Die Verordnung befindet sich noch im Trilog-Verfahren. |
| „Private Verkäufe bleiben komplett außen vor.“ | ⚠️ Unklar. Wahrscheinlich Ausnahmen, aber nicht für Online-Plattformen. |
5. Voraussichtlicher Zeitplan
- 2025: Positionen von Rat und Parlament
- Ende 2025 / Anfang 2026: Abschluss des Trilog-Verfahrens möglich
- 2026 / 2027: Realistisches Inkrafttreten, abhängig von Übergangsfristen
Ein verbindliches Datum gibt es noch nicht.
6. Was bedeutet das für den Gebrauchtwagenhandel?
Für Händler könnten folgende Auswirkungen eintreten:
- zusätzlicher Dokumentationsaufwand
- Pflicht zur Vorlage einer gültigen HU oder eines Gutachtens
- strengere Vorgaben im Online-Vertrieb
- mögliche Haftungsrisiken bei falscher ELV-Einstufung
7. Fazit
Die neue EU-Altfahrzeugverordnung wird kommen – doch wie genau, ist weiterhin offen.
Viele aktuell kursierende Meldungen sind verkürzt oder falsch.
Sicher ist nur: Beim Eigentumswechsel wird künftig ein Nachweis über die Verkehrstauglichkeit eine größere Rolle spielen.
Der Landesverband informiert seine Mitgliedsbetriebe, sobald neue, gesicherte Informationen aus Brüssel vorliegen.