Unbekannter Renditebringer

ProMotor/T.Volz

Viele Kfz-Betriebe lassen sich einen interessanten Renditebringer durch die Lappen gehen: die Unfallverhütung nach DGUV Vorschrift 70 für Fahrzeuge, kurz DGUV 70; DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

Was verbirgt sich hinter obiger Vorschrift?

Für dienstlich genutzte Fahrzeuge, egal ob PKW oder LKW, gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen. Das geht auf die Tatsache zurück, dass Firmenfahrzeuge oft sehr intensiv und von häufig wechselnden Fahrern genutzt werden. Das bedeutet auch ein höheres Unfallrisiko. Aus diesem Grund müssen diese Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr nach der DGUV 70 geprüft werden. Kürzere Prüfintervalle können gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erforderlich sein, „bei erschwertem Einsatz des Fahrzeugs im Baustellenbereich oder im Mehrschichtbetrieb“. Auch nach Unfällen, Reparaturen oder Wiederinbetriebnahme kann zusätzlicher Prüfbedarf bestehen.

Wer kann diese Prüfungen vornehmen?

Hier wird es nun für Kfz-Betriebe interessant. Im DGUV-Grundsatz 314-003 sind die Anforderungen an die Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige (befähigte Personen) genannt. Dort gibt es folgende Definition eines Sachkundigen:

„Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den betriebssicheren Zustand von Fahrzeugen beurteilen kann. Sachkundige können sowohl geeignete Mitarbeiter des Fahrzeughalters als auch solche von Technischen Überwachungsorganisationen oder Kraftfahrzeug-Fachwerkstätten sein."

Was muss geprüft werden?

In den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen finden sich die Prüflisten A (Arbeitssicherheit) und V (Verkehrssicherheit):

Arbeitssicherheit

> Sitz- und Liegeplätze

> Trittflächen und Stufen

> Haltegriffe

> Betätigungseinrichtungen, z. B. Schalter, Griffe

> Sicherung gegen unbefugte Nutzung

> Ladungssicherung

> Bewegliche Fahrzeugteile, z. B. Motorhaube, Türen

> Warnkleidung

> Ersatzradunterbringung

> Betriebsanleitungen

Verkehrssicherheit

> Warnleuchten und Warndreieck

> Verbandskasten

> Feuerlöscher

> Batterie

> Lichttechnik

> Lenk- und Bremsanlage

> Räder und Reifen

> Fahrgestell und Antrieb

> Aufbau und Führerhaus

> Auspuff und Geräusche

> Anhängerkupplung

 

Was können Kfz-Betriebe tun?

Sie sollten ihre Kundendaten checken und feststellen, welche Kunden-Fahrzeuge eine Prüfung gemäß DGUV 70 erhalten müssen und die entsprechende Prüfung anbieten.

Wo gibt es die Plaketten für die DGUV 70?

Hier