Zum Inhalt springen Zum Fußbereich springen

Umsetzung der „DATA Act“ - Datenverordnung (EU) 2023/2854 - Leitlinien zum Zugang zu Fahrzeugdaten und deren Nutzung

Mit der am 12. September 2025 in Kraft getretenen Datenverordnung (EU) 2023/2854 wurden europaweit einheitliche Regeln für den Zugang zu und die Nutzung von Daten geschaffen. Ziel der Verordnung ist es, eine faire Verteilung der mit Daten verbundenen Werte sicherzustellen, die Verfügbarkeit von Daten zu erhöhen und dadurch Innovation, Wettbewerb und neue Geschäftsmodelle zu fördern. Die Europäische Kommission hat nun Leitlinien veröffentlicht, die erläutern sollen, wie diese Regeln im Automobilsektor anzuwenden sind. Diese Leitlinien sind rechtlich nicht bindend und dienen lediglich der Orientierung.

Der sogenannte Data Act enthält zahlreiche Regelungen, die insbesondere die Datenweitergabe zwischen Unternehmen (B2B) sowie zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) betreffen. Darüber hinaus werden Pflichten für Dateninhaber festgelegt, die nach EU-Recht zur Bereitstellung von Daten verpflichtet sind, einschließlich Entgeltregelungen im B2B-Bereich. Weitere Schwerpunkte sind das Verbot missbräuchlicher Vertragsklauseln im Zusammenhang mit Datenzugang und -nutzung, die Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen in Fällen außergewöhnlicher Notwendigkeit (B2G) sowie Vorgaben zur vertraglichen und technischen Umsetzung beim Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten („Cloud Switching“).

Im Mittelpunkt der Leitlinien steht die Frage, welche Daten aus Fahrzeugen erfasst und zugänglich gemacht werden müssen. Fahrzeugnutzer haben grundsätzlich das Recht auf Zugang zu den Daten ihres Fahrzeugs. Die Leitlinien legen fest, wer diesen Zugang gewähren muss und wie er technisch umgesetzt werden soll. Für die Bereitstellung von Daten zwischen Unternehmen kann eine angemessene Vergütung verlangt werden. Die Details zur Berechnung einer solchen Vergütung sollen in gesonderten Leitlinien der Europäischen Kommission festgelegt werden.

Die Umsetzung der Datenverordnung erfordert eine enge Zusammenarbeit der nationalen Behörden, insbesondere jener, die für Datenschutz oder Typgenehmigungen zuständig sind. Zudem sollen gemeinsame Standards für Datenschnittstellen, Interoperabilität und Datensicherheit entwickelt werden. Da es sich um ein neues und technisch dynamisches Rechtsgebiet handelt, ist vorgesehen, die Leitlinien regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bewertet die Leitlinien kritisch. Viele Aspekte seien unzureichend berücksichtigt worden, und Fahrzeughersteller könnten weiterhin umfangreiche Daten durch Berufung auf Ausnahmeregelungen zurückhalten. Obwohl moderne Fahrzeuge technisch in der Lage sind, über Apps eine Vielzahl von Daten auszulesen, werden diese Informationen in den Leitlinien teilweise als „Out of Scope“ eingestuft. Zudem versuchen die Hersteller, den Begriff „für den OEM verfügbar“ auf Daten zu beschränken, die sie bereits über ihre Backend-Systeme im Rahmen des sogenannten Extended Vehicle (ExVe) anbieten. Auch die fehlende Regulierung der Entgeltstrukturen birgt das Risiko, dass sich an der bisherigen Situation wenig ändert.

Für Anbieter im Aftermarket dürfte der Zugriff auf Fahrzeugdaten somit auch künftig eingeschränkt und stark herstellerabhängig bleiben. Unterschiedliche ExVe-Lösungen und uneinheitliche Tarife könnten weiterhin den Zugang erschweren. Der ZDK wird sich daher weiterhin für faire, sichere und praxistaugliche Rahmenbedingungen im digitalen Fahrzeugumfeld einsetzen und die Entwicklungen auf europäischer Ebene eng begleiten, um die Interessen des Kfz-Gewerbes zu wahren und zukunftsfähige Geschäftsmodelle zu fördern.