Landesverband des Kfz-Gewerbes rät zum umfassenden Fahrzeug-Check nach dem Winter
Bremsen und Flüssigkeiten: Sicherheit geht vor
Die Wintermonate setzen Bremsen und Flüssigkeiten besonders zu. Tim Schneider, Vizepräsident des Kfz-Landesverbandes erklärt: „Salz und Nässe korrodieren Bremsbeläge und Scheiben. Wer hier spart, riskiert längere Bremswege.“ Auch Motoröl, Kühlmittel und Scheibenwaschwasser sollten geprüft werden. „Kaltstarts im Winter belasten das Öl besonders. Ein Ölwechsel nach dem Winter verlängert die Lebensdauer des Motors“, ergänzt Schneider, langjähriger Inhaber und Geschäftsführer eines Autohauses.
Karosserie und Unterboden: Rost vermeiden
„Salzrückstände sind der Feind jedes Autos“, warnt Tim Schneider. „Eine gründliche Wäsche, gegebenenfalls der Radhäuser und des Unterbodens, beugt Rost vor. Kleine Lackschäden sollten schnell ausgebessert werden, um teure Folgeschäden zu vermeiden. Empfehlenswert ist auch eine Kontrolle der Windschutzscheibe auf Steinschläge. Damit beugt man einer möglichen Rissbildung der Scheibe vor.
Fahrwerk und Probefahrt: Auf Nummer sicher gehen
Der Frost hat z.T. schwere Schäden an den Fahrbahnen hinterlassen. Wer in ein tiefes Schlagloch geraten ist, oder bei Glätte einen Kantstein touchiert hat, sollte anschließend auf ungewöhnliche Fahrgeräusche, vielleicht sogar ein verändertes Fahrverhalten achten. „Das sind Warnsignale, die unbedingt ernst zu nehmen sind“, erklärt Schneider. „Eine Probefahrt, z.B. mit dem Meister einer Kfz-Werkstatt, hilft, Probleme früh zu erkennen. Möglicherweise ist eine Achsvermessung und eine anschließende Korrektur vonnöten.“
Was tun, wenn Schäden durch ein Schlagloch entstanden sind?
Jan-Nikolas Sontag, Jurist und Geschäftsführer des Landesverbandes, gibt für solche Fälle noch einen Tipp: „Wer durch ein sehr tiefes Schlagloch gefahren ist, sollte das möglichst dokumentieren. Es gibt zwar die Verkehrssicherungspflicht der Straßenbaulastträger, z. B. der Gemeinden, die im BGB, im Bürgerlichen Gesetzbuch, verankert ist, aber etwaige Schadenersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn Gemeinden oder der Straßenbaulastträger ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt haben. Das kann auch durch fehlende Warnschilder geschehen oder eben durch eine mangelhafte Instandhaltung der Straße. Der Autofahrer muss genau das durch Fotos, Zeugenaussagen und eine Messung der Tiefe des Schlaglochs nachweisen.“
Werkstätten bieten Rundum-Service an
Viele Kfz-Betriebe bieten Frühjahrs-Checks an. „Für unter 50 Euro prüfen Werkstätten alle wichtigen Punkte – auf jeden Fall eine lohnende Investition in die Sicherheit“, so Tim Schneider.