Debatte um Dienstwagen Besteuerung greift zu kurz

Die aktuell in der Öffentlichkeit geführte Debatte um die Anhebung der so genannten 1 %-Regelung für Dienstwagen lasse einige wichtige Aspekte außer Acht. Darauf verweist der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Schleswig-Holstein e. V. So werde in der Berichterstattung nur von der 1 %-Besteuerung gesprochen und dies oft an einem Beispiel für einen Mittelklassewagen mit einem Bruttolistenpreis von 50.000 € dargelegt. In diesem Beispiel versteuere ein Dienstwagen-Nutzer ein solches Fahrzeug mit 500 € monatlich. Nicht erwähnt werde, dass auch die Strecke zwischen dem Wohnort und dem Dienstsitz mit weiteren 0,03 % des Bruttolistenpreises versteuert werden müsse. Bei dem Beispiel eines Fahrzeuges zu einem Preis von 50.000 € und einer Strecke von beispielsweise 15 km zwischen Wohnsitz und Dienstort kämen weiter 225 €, die zu versteuern wären, hinzu. Dies ergäbe, abhängig vom persönlichen Steuersatz, nicht unerhebliche Steueraufkommen. Würden diese Fahrzeuge privat genutzt, würde diese private Nutzung dem Staat keinerlei Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge einbringen.

Eine vermeintliche Subvention des Staates besteht lediglich im Hinblick auf die Anschaffung des Fahrzeuges, für die Unternehmen, die die Mehrwertsteuer beim Kauf oder Leasing abziehen können, durch diesen Mehrwertsteuerbetrag und durch die Betriebskosten des Fahrzeuges, die als Betriebsausgaben der jeweiligen Unternehmen nicht besteuert würden.

Gravierende Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt

Zutreffend werde in dieser Diskussion vereinzelt darauf hingewiesen, dass die Dienstfahrzeuge ein Arbeitsmittel sind. Dass es sich dabei um Luxusfahrzeuge und SUVs handele, stimme nur zu einem kleinen Teil. Aber auch hierbei werde nicht berücksichtigt, dass für Personen, die dienstlich viel unterwegs sind, Komfort und Sicherheit eine große Rolle spielten.

Bisher fehle in der Diskussion die Gegenüberstellung der vermeintlichen Subvention durch die Nichtbesteuerung von Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben gegenüber den zusätzlichen Steuersummen durch die 1 %-Regelung zuzüglich der Entfernungsbesteuerung.

Gänzlich werde außer Acht gelassen, dass die Dienstfahrzeuge einen wesentlichen Bestandteil des Gebrauchtwagenbestandes ausmachten, die für alle Verbraucherrinnen und Verbraucher nach der Nutzung als Dienstfahrzeug im Gebrauchtwagenmarkt zur Verfügung stünden.

Die im Moment angespannte Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt sei zu einem nicht unerheblichen Teil darin begründet, dass Dienstfahrzeuge wegen der eingeschränkten Lieferfähigkeit von Neufahrzeugen nicht dem Gebrauchtwagenmarkt zugeführt würden.

Richtig sei der Hinweis, dass viele der Fahrzeuge nach Umweltgesichtspunkten ausgesucht würden. In erheblichem Umfang handele es sich dabei um Elektrofahrzeuge. Der Hochlauf der Elektromobilität wäre ohne Dienstfahrzeuge nicht in dem Umfang gelungen, wie er glücklicherweise in den vergangenen beiden Jahren in Deutschland erfolgt sei.

Neiddebatten müssten vermieden werden

„Die in der medialen Debatte erwähnte Ungerechtigkeit, dass Dienstfahrzeuge steuerlich subventioniert würden und viele Bürgerinnen und Bürger sich solche Fahrzeuge nicht leisten könnten“, so Jan-Nikolas Sontag, Geschäftsführer des Kfz-Landesverbandes Schleswig-Holstein, „ist Ausdruck einer in diesem Zusammenhang nicht sachgerechten Neiddebatte. Schon aktuell verzichten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen in Anspruch nehmen könnten, darauf, weil es Ihnen persönlich aufgrund der Versteuerung zu teuer ist. Für andere ist es einfach eine gute Verknüpfung der dienstlichen und der privaten Nutzung eines Fahrzeuges. Sollten Fahrzeuge rein dienstlich genutzt werden, käme vermutlich eine nicht unerhebliche Anzahl von zusätzlichen Privatfahrzeugen zum Fahrzeugbestand insgesamt hinzu, die dann angeschafft werden müssten. Denn die aktuelle steuerfreie Kilometer-Pauschale von 0,30 €/km“, so Sontag, „ist bei den aktuellen Kraftstoffpreisen in aller Regel nicht kostendeckend.“

„Wir hoffen, dass sich diese Debatte versachlicht und dann auch die fiskalischen Vorteile der bisherigen Regelung deutlich werden“, erklärt Nina Eskildsen, Präsidentin des schleswig-holsteinischem Kfz-Verbandes, „und damit erkennbar wird, dass hier weder für die Umwelt noch für den Staat Vorteile durch eine Abschaffung oder Verteuerung der bisherigen Regelungen erreicht würden.“