Das Kraftfahrzeuggewerbe in Schleswig-Holstein setzt sich seit Jahren für Vereinfachungen und auch für die Digitalisierung des Zulassungswesens ein. Das Projekt iKfz, von dem zum 1. September 2023 die vierte Stufe umgesetzt werden sollte, läuft bereits seit deutlich über zehn Jahren. Die Umsetzung verläuft schleppend, wie leider die meisten Digitalisierungen von Verwaltungsleistungen.
Der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Schleswig-Holstein e. V. bedauert sehr, dass zum Stichtag 1. September 2023 nahezu keine weitere Digitalisierung in die Kfz-Zulassung Einzug erhält. Die Nachfrage bei allen Zulassungsstellen in Schleswig-Holstein hat ergeben, dass zwar grundsätzlich die Einführung einer digitalen Kfz-Zulassung unterstützt wird, umgesetzt hat aber bislang kein Kreis die Anforderungen. Nahezu alle Zulassungsstellen teilen darüber hinaus mit, dass es in ihrem Hause aktuell technisch nicht möglich ist, die Dienstleistung in dieser Weise zu erbringen. Dabei hätte die Digitalisierung, wenn sie denn konsequent umgesetzt wird, viele Vorteile für Autofahrerinnen und Autofahrer, aber auch für die Kfz-Betriebe, über die die meisten Anmeldungen von Kundenfahrzeugen erfolgen. Die Zulassungsvorgänge könnten schneller und in der zeitlichen Abfolge kalkulierbarer werden, und es könnte der interne Aufwand der Kfz-Betriebe deutlich verringert werden, was bei der derzeitig angespannten Personalsituation aufgrund des Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels von zunehmender Bedeutung ist.
Kfz-Betriebe wünschen sich Erleichterungen
„Wir bräuchten dringend eine Erleichterung im Bereich der Kfz-Zulassung. Oft können wir nicht genau einkalkulieren, wann unsere Kundenfahrzeuge zugelassen werden können. Das liegt daran, dass bei den Zulassungsstellen die Bearbeitungsdauer nicht immer abschätzbar ist. Auch gibt es regional sehr unterschiedliche Verfahrensweisen für die Terminbuchung“, sagt Nina Eskildsen, Präsidentin des Kfz-Verbandes in Schleswig-Holstein. So sei teilweise das Bezahlsystem für Wunschkennzeichen umgestellt worden, sodass eine Bezahlung nur noch vorab mit Kreditkarte möglich ist. Für Autohausmitarbeiter stelle das eine große Hürde dar, weil es oftmals nur ein oder zwei Firmenkreditkarten gebe und diese aufgrund von Buchhaltungs- und Controllingvorschriften dem Vier-Augen-Prinzip unterlägen. Deshalb seien solche Bezahlungen in der Praxis problematisch. Andere Zulassungsstellen, so Eskildsen, forderten mittlerweile eine Farbkopie des Personalausweises des Kunden bzw. der Kundin, auf die die Fahrzeuge zugelassen werden sollen. Auch dies bedeute eine Schwierigkeit im täglichen Ablauf: „Zwar verfügten in aller Regel Verkäuferinnen und Verkäufer in den Autohäusern über Drucker, aber längst nicht immer sind es Farbdrucker bzw. Farbkopierer. Hier stellt sich auch die Frage, ob die wesentlich umweltbelastenderen Farbkopien wirklich erforderlich sind.“
Eskildsen hat die Hoffnung, dass mit einer digitalen Zulassung auch die Mengenbegrenzung von bspw. zehn Zulassungen pro Autohaus und Zulassungsstelle je Tag aufgehoben werde. Dies bedeute für größere Autohäuser nämlich oft eine unnötige Hürde.
Michael Ihle, Landespressesprecher des Kfz-Verbandes, hebt ergänzend hervor, wie dringend die Vereinheitlichung von Abläufen und Anforderungen im Zulassungswesen sind: „Die Uneinheitlichkeit gerade im Bereich der Termine für Kfz-Betriebe macht uns das Leben wirklich schwer, da fast alle Autohäuser nicht nur in ihrem Heimatkreis, sondern in mehreren Regionen oder sogar im ganzen Land Zulassungen vornehmen müssen, um diese Dienstleistung für die Kunden zu erbringen. Oftmals“, so Ihle, „werden auch Zulassungsdienste beauftragt, die das Zulassen in entfernten Kreisen zwar vereinfachen, aber auch verteuern.“
Verantwortung der Politik
Jan-Nikolas Sontag, Geschäftsführer des Kfz-Verbandes, sieht einen Grund für die Verzögerungen bei der Digitalisierung der Zulassung auch bei der Politik: „Problematisch ist bei der Einführung des iKfz, dass es keine bindenden Vorgaben von Bund und Land gibt, bis wann die vierte Stufe und iKfz umgesetzt werden sollen.“ Ein weiteres Problem, so Sontag, sei auch die neue Gebührensituation: „Damit die elektronische Zulassung schnell um sich greift, wurden die Gebühren so gestaltet, dass eine Verteuerung auf der analogen Seite und eine sehr günstige Gestaltung auf der digitalen Seite zu verzeichnen ist. Dies mag aus Kundensicht richtig gedacht sein, stellt sich für die Zulassungsbehörden aber gänzlich anders dar. Dort ist die Einführung von iKfz und der ebenfalls ab September eingeführten Großkundenschnittstelle (GKS) mit erheblichen Kosten verbunden. Personal muss geschult werden, mindestens Software, oft auch Hardware muss neu angeschafft werden. Diesen oftmals sechsstelligen Investitionsbeträgen stehen deutlich verminderte, teilweise bis auf ein Drittel reduzierte Gebühreneinnahmen gegenüber. Dadurch werden die Träger der Zulassungsstellen nicht motiviert, diese neuen Verfahren einzuführen.“
Der Kfz-Verband fordert verbindliche Vorgaben, bis wann die Umsetzung von i-Kfz erfolgen soll. Die jüngsten Äußerungen von Digitalisierungsminister Schröder, dass voraussichtlich in vier Monaten und damit zum Jahreswechsel die Umsetzung erfolgt sein dürfte, sind aus Sicht des Verbandes viel zu unverbindlich, zu vage und zu optimistisch.