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Elektromobilität – Umgang mit verunfallten Fahrzeugen & Gefahrgut

Elektrofahrzeuge sind fester Bestandteil des Betriebsalltags in Kfz-Unternehmen. Mit zunehmender Verbreitung steigen auch die Anforderungen im Umgang mit verunfallten Fahrzeugen. Insbesondere Hochvoltbatterien, potenzielle Gefahrenlagen sowie die korrekte Einordnung im Gefahrgutrecht führen in der Praxis regelmäßig zu Unsicherheiten.

Die pauschale Annahme, dass jedes verunfallte Elektrofahrzeug automatisch als Gefahrgut einzustufen ist, ist fachlich nicht haltbar. Entscheidend ist eine differenzierte Bewertung des konkreten Schadensbildes und des Batteriezustands.

Die Informationsveranstaltung
„Elektromobilität – Umgang mit verunfallten Fahrzeugen & Gefahrgut“
am 29. April 2026 im Verbandshaus in Kiel greift diese Fragestellungen gezielt auf.

Im Fokus stehen praxisnahe Einblicke entlang der gesamten Prozesskette – von der Unfallstelle über das Bergen und Abschleppen bis hin zur Diagnose und Bewertung in der Werkstatt. Ergänzend werden rechtliche Anforderungen sowie konkrete Handlungsempfehlungen für Mitgliedsbetriebe vermittelt.

Anmeldung per E-Mail an: juergens(at)kfz-sh(.)de


Tagesordnung

12:00 – 12:45 Uhr
Eintreffen mit Mittagsimbiss

12:45 – 13:00 Uhr
Begrüßung

13:00 – 13:45 Uhr
Vorgehen und Einsatzstrategie der Feuerwehr bei verunfallten Elektrofahrzeugen
Vortrag: Manuel Fechtner, Feuerwehr Schilksee

13:50 – 14:35 Uhr
Praxisbeispiele aus dem Abschleppdienst: Umgang mit verunfallten Elektrofahrzeugen
Vortrag: Malte Mordhorst

14:40 – 15:25 Uhr
Handlungsempfehlungen zum Bergen, Abschleppen und Transportieren von verunfallten Elektrofahrzeugen (VDA)
Vortrag: Dennis Tropmann, ZVK

15:25 – 16:00 Uhr
Kaffeepause und Networking

16:00 – 16:45 Uhr
Umgang mit verunfallten Elektrofahrzeugen in der Werkstatt – Beurteilung der Batterie
Vortrag: Rainer Kühl und Philipp Fuchs, KTI

16:50 – 17:30 Uhr
Gefahrgutrechtliche Anforderungen an Autohäuser
Vortrag: Jörn Quast, DEKRA GmbH


Die Veranstaltung bietet eine strukturierte Orientierung zu sicherheitsrelevanten, organisatorischen und rechtlichen Aspekten im Umgang mit beschädigten Elektrofahrzeugen und unterstützt Mitgliedsbetriebe bei der Umsetzung im Betriebsalltag.