Ergebnisse des Autogipfels

ProMotor

Beim Spitzentreffen zwischen Kanzlerin Merkel und der Autobranche am 17. November ist die aufgestockte Kaufprämie für Elektroautos von der Bundesregierung verlängert worden. Nicht bis Ende 2021, sondern bis Ende 2025 zahlt der Staat Autofahrern, die ein Modell mit Elektroantrieb erwerben, maximal 6000 €.

Weiter soll es eine Art „Abwrackprämie“ für ältere Lkw geben. Nicht nur Lastwagen mit Elekro- und Wasserstoff-Antrieb, sondern auch neue Diesel-Lkw mit der aktuellen Abgasnorm Euro VI sollen gefördert werden.

Für welche Autos gibt es die Kaufprämie?

Plug-in-Hybride erhalten die Förderung, allerdings ab 2022 nur noch dann, wenn sie eine Reichweite von mindestens 60 Kilometern haben. Von 2025 muss die Reichweite mindestens 80 Kilometer betragen.

Die Prämie ist weiterhin gestaffelt: Reine Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von weniger als 40.000 € bekommen die vollen 6000 € staatliche Förderung. Liegt der Preis daraüber, sind es 5000 €. Für Plug-in-Hybride zahlt der Staat 4500 € beziehungsweise 3750 €. Ab einem Listenpreis von 65.000 € für ein Basismodell gibt es keine Förderung.

Hier geht es zur offiziellen Fragen-,Antworten-Seite der Bundesregierung.

Stellungnahme des ZDK

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die beim Autogipfel verabschiedete Verlängerung des Umweltbonus für E-Fahrzeuge bis 2025. Die genaue Ausgestaltung der degressiven Förderung in zwei Stufen sei zwar noch offen. Dem Automobilhandel gebe dieser Beschluss aber eine mittelfristig verlässliche Perspektive, so ein ZDK-Sprecher.

Positiv bewertet der Verband auch die Abwrackprämie für Lkw. Hier sei zu begrüßen, dass neben der Anschaffung fabrikneuer Lkw mit Elektro- und Wasserstoff-Antrieb auch Fahrzeuge mit  konventionellem Antrieb der Abgasstufe Euro VI gefördert würden, um damit die CO2-Bilanz verbessern zu helfen.

Als Erfolg intensiver Verbandsarbeit wertet der Sprecher die Zusicherung der Bundesregierung, bei der Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) auch die wasserstoffbasierte CO2-Reduktion durch erneuerbare Energien in Kraftstoffen zu berücksichtigen. Dafür hatte sich Ende Oktober ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn eingesetzt.