Der im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erarbeitete Masterplan Ladeinfrastruktur II wurde am 19.10.2022 vom Kabinett beschlossen und veröffentlicht. Er ist der „Fahrplan“ der Bundesregierung, damit Deutschland für die Elektromobilität über eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur verfügt. Er enthält 68 konkrete Maßnahmen und Lösungsansätze, versehen mit Zuständigkeiten und Fristen.
Die Beschlussfassung wurde im Vergleich zu den Entwürfen jedoch an einigen Stellen geändert. So sah der Entwurf u.a. vor, dass die Automobilwirtschaft weiterhin ihren Beitrag insbesondere zum Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur leisten wird. „Bis Ende 2024 wird sie pro 100 neu zugelassenen Elektro-Pkw mindestens einen zusätzlichen, öffentlich zugänglichen Ladepunkt in eigener Finanzierung errichten.“
Da das BMDV beim Begriff „Automobilwirtschaft“ keinen Unterschied zwischen der Automobilindustrie und dem KFZ-Gewerbe macht, wären womöglich auch unsere Mitgliedsbetriebe von dieser konkreten Vorgabe betroffen gewesen.
Als Folge zahlreicher Gespräche wurde der Passus dahingehend geändert, dass Lademöglichkeiten auf eigenen Flächen für Mitarbeiter und Gäste zur Verfügung gestellt werden und dass die Beiträge zur Errichtung von öffentlicher und nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur gesteigert werden sollen. Die Höhe der Beiträge wird nicht genau beziffert. Es heißt lediglich, dass sich diese am Markthochlauf orientieren sollen.
Einen Schwerpunkt setzt der Masterplan bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge. Für elektrische Lkw soll es in Zukunft ausreichende Ladestationen geben, dafür ist ein Schnellladenetz entlang der Hauptverkehrsachsen geplant. Außerdem sieht der Masterplan Ladeinfrastruktur vor, den THG-Quotenhandel auch auf schwere Nutzfahrzeuge bis ins Q1 2023 auszuweiten.