Neues Jahr – neue Bestimmungen

Pixabay

Diese Meldung gehört zum Jahreswechsel wie Feuerwerkskörper und Sekt: Was sich für Autofahrerinnen und Autofahrer in naher Zukunft, also in 2023, ändern wird. Und das ist tatsächlich eine ganze Menge! Darauf weist Jan-Nikolas Sontag hin, Geschäftsführer des Landesverbandes des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein: „Die Liste der wichtigen Änderungen, denen sich Autofahrerinnen und Autofahrer in wenigen Tagen gegenüber sehen werden, ist wirklich lang. Sie reicht von der Notwendigkeit, seinen alten Führerschein umzutauschen über eine neue Norm für Verbandkästen bis zu geänderten Regeln für automatisiertes Fahren.“

Für eine Gruppe hält das neue Jahr besonders viele Änderungen bereit: diejenigen, die in die E-Mobilität einsteigen wollen oder bereits im Besitz eines E-Fahrzeugs sind. „E-Mobilität bleibt für unsere Branche auch im neuen Jahr ein beherrschendes Thema“, so Jan-Nikolas Sontag, „Bei der staatlichen Förderung lässt der Staat den Geldhahn allerdings deutlich weniger sprudeln als bisher. Im Falle von Plug-in-Hybriden wird der Hahn sogar komplett zugedreht. Bei den reinen E-Autos gibt es statt 6.000 noch 4.500 €, wenn der Netto-Listenpreis die 40.000 € nicht übersteigt. Immerhin geben die Hersteller noch einmal die Hälfte der Fördersumme dazu, das macht 2.250 € oben drauf. Liegt der Netto-Listenpreis unter 65.000 €, dann gibt es vom Staat noch 3.000 statt 5.000 € sowie den Hersteller-Zuschuss von 1.500 €. Es gilt zu beachten, dass ab September nur noch Privatpersonen die Förderung erhalten und dass der Fördertopf auf etwas mehr als 2 Milliarden beschränkt ist. Neues Geld soll dann erst in 2024 freigegeben werden. Es ist also jedem, der sich mit dem Kauf eines E-Fahrzeugs beschäftigt, zu raten, sich von einem Fachbetrieb des Kfz-Handels das Ganze durchrechnen zu lassen.“

Gerechnet werden muss auch bei der sogenannten Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote). Auch da weiß der Geschäftsführer des Landesverbandes des Kfz-Gewerbes, was Autofahrerinnen und Autofahrer beachten müssen: „Jedes rein batterieelektrisch angetriebene Auto ist eine CO₂ einsparende Anlage. Halter solcher Fahrzeuge können also beim BMU, beim Bundes-Umweltministerium, Emissions-Zertifikate beantragen. Das Ganze ist allerdings mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Deshalb mein Tipp: Lassen Sie sich im Autohaus ihres Vertrauens darüber informieren, wie Sie auch im Jahr 2023 an den Zertifikatserlös gelangen können. Dabei handelt es sich immerhin um eine Summe zwischen 250 und 350 €.“

Fazit: Es ist nicht ganz leicht, den Überblick zu bewahren über all das, was sich in Verbindung mit einem Pkw im neuen Jahr ändern wird.

Also gibt es an dieser Stelle eine

Kurzfassung der wichtigsten Neuerungen 2023:

 

E-Mobilitäts-Förderung

  • Förderung für Plug-in-Hybride fällt komplett weg
  • 4.500 € statt bisher 6.000 € beträgt die staatliche Förderung für reine Elektroautos, deren Netto-Listenpreis 40.000 € nicht überschreitet; Hersteller geben nochmal die Hälfte der staatlichen Förderung dazu, also 2.250 €
  • Bei einem Netto-Listenpreis bis 65.000 Euro gibt es ab 2023 nur noch 3.000 Euro vom Staat (bisher 5.000 Euro); Hersteller-Zugabe: 1.500 Euro
  • ab 1. September 2023 kriegen nur noch Privatpersonen die Förderung.
  • Leasing-Fahrzeuge mit Verträgen, die kürzer als ein Jahr sind, fallen aus der Förderung
  • der Fördertopf ist auf 2,1 Milliarden € begrenzt. Ist diese Summe aufgebraucht, gibt es keine Förderung mehr (für 2024 sind weitere 1,3 Milliarden € vorgesehen, allerdings nur noch für Fahrzeuge bis 45.000 € Netto-Listenpreis

Führerschein umtauschen

  • bis zum 19. Januar 2023 müssen die Jahrgänge 1959 bis 1964 ihre rosa bzw. grauen Führerscheine umtauschen
  • für die Jahrgänge 1965 bis 1970 wird der Papierführerschein am 19. Januar 2024 ungültig

Neue Norm für Verbandskästen

  • die DIN-Norm 13164:2022 gilt schon seit 1. Februar 2022 – zum Stichtag 1. Februar 2023 endet die Übergangsfrist und im Handel befindliche Verbandskästen nach der bisher gültigen Norm dürfen nur noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden
  • zur neuen Ausstattung gehören zwei Gesichtsmasken; Dreieckstuch und Verbandstuch fallen weg

Neue Typklasseneinstufung und neue Regionalklassen bei den Kfz-Versicherungen

  • was das konkret für den einzelnen Fahrzeughalter bedeutet, lässt sich bei der zuständigen Versicherung abfragen
  • generell gibt es Änderungen für mehrere Millionen Autofahrer

Neue Farbe für HU-Plaketten

  • wer sich die TÜV-Plakette im Rahmen einer Hauptuntersuchung (HU) holt, kriegt sie in oranger Farbe
  • wichtiger noch: Wer mit rosa Plakette unterwegs ist, muss 2023 zur Hauptuntersuchung (das gibt die Zahl in der Mitte an, auf rosa Plaketten steht 23; wichtig ist auch die Zahl in der 12-Uhr-Position, denn die gibt an, in welchem Monat das Auto zur HU muss.
  • im Rahmen der HU werden ab Mai auch die sogenannten OBFCM-Daten ausgelesen – OBFCM steht für „On-Board Fuel Consumption Monitoring“, die Überwachungsfunktion des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs ist seit 2021 in allen neu zugelassenen Autos Pflicht

Preise für Benzin und Diesel

  • die für den 1. Januar 2023 geplante Erhöhung beim CO2-Preis wurde verschoben; erst 2024 sollen 35 € pro Tonne CO2 fällig werden, was etwa einer Erhöhung von 1,5 Cent pro Liter Kraftstoff entspricht (aktuell steht der Preis bei 30 €)
  • Benzin- und Dieselpreise werden im nächsten Jahr also mit Bezug auf den CO2-Preis etwas günstiger, doch rechnen Experten insgesamt damit, dass Sprit teuer bleibt

Automatisiertes Fahren

  • Schritt für Schritt werden die Weichen in Richtung Automatisiertes Fahren gestellt: Auf Autobahnen galt dafür bisher eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, die wird auf 130 km/h mehr als verdoppelt

Neue Abgasnorm

  • ab 1. September gilt Euro 6e
  • für die Abgasuntersuchung wird bei Dieselfahrzeugen eine Partikelmessung eingeführt (ab Euro 6)

Ladesäulen

  • Ladesäulen, die ab Juli in Betrieb genommen werden, müssen als kontaktlose Bezahlmöglichkeiten Debit- und Kreditkarten akzeptieren (bestehende Säulen müssen nicht nachgerüstet werden)

THG-Quote neu beantragen

  • E-Auto-Fahrer konnten sich im vergangenen Jahr über die THG-Quote über 400 € sichern; auch in 2023 ist es möglich, über ein Emissions-Zertifikat Geld zu erhalten; aktuell sieht es so aus, als sollte die Prämie geringer ausfallen
  • wichtig: Den Verkauf der Zertifikate müssen Fahrzeughalter jedes Jahr neu in die Wege leiten
Zum Herunterladen: Meldung als docx