Steuerliche Behandlung von Garantiezusagen

Zu der Frage der steuerlichen Behandlung von Garantiezusagen hatten wir Sie mit Newsletter vom 21. Juni 2021 darüber informiert, dass es für die vorgesehene Einführung der Versicherungssteuer für Garantiezusagen eine verlängerte Umsetzungsfrist bis Ende 2021 gibt.

Hintergrund war, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) mit Schreiben vom 11. Mai 2021 die Garantiezusagen von Kfz-Händlern beim Verkauf von Gebrauchtwagen nicht mehr der Umsatzsteuer, sondern künftig der Versicherungssteuer unterwerfen will.

Es gab daraufhin von unserem Zentralverband (ZDK), aber auch von uns als Landesverband intensive Gespräche mit den Finanzministerien auf Bundes- und Landesebene. Unsere Bemühungen waren insoweit erfolgreich, dass in dem zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss, der im September getagt hat, die Umsetzungsfrist bis 31.12.2022, also um ein Jahr, verlängert wurde.

Dies ist zunächst eine deutliche Entspannung in der Umsetzung der neuen Rechtslage.

Weiter gehen der ZDK und wir davon aus, dass im kommenden Jahr auch inhaltlich sich noch Änderungen erzielen lassen, weil die zuständige Referatsleitung im BMF ruhestandsbedingt neu besetzt wird. Der bisherige Stelleninhaber ist zum 30. September 2021 in den Ruhestand getreten.

Bei diesm Thema hat die Interessenvertretung erfolgreich gewirkt. Zunächst bleibt also alles beim Alten und müssen Garantiezusagen nicht mit der Versicherungssteuer belegt werden und können Sie zunächst so verfahren wie bisher.

Wir hoffen, dass, wie gesagt, weitere inhaltliche Änderungen sich noch erzielen lassen.