Tarifabschluss im schleswig-holsteinischen Kfz-Gewerbe

In der zweiten Verhandlungsrunde haben die Tarifgemeinschaft des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein e.V. als Vertreter der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und die IG Metall als Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Donnerstag, 27. April 2023 in Kiel einen Tarifabschluss erzielt. Dieser tritt rückwirkend zum 1. April 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31. März 2025.

Die Vertragsparteien einigten sich dabei auf eine zweistufige Lohnerhöhung: Im ersten Schritt gibt es zum 1. November 2023 eine Erhöhung um 5,0 Prozent, zum 1. Oktober 2024 erfolgt die zweite Erhöhung um 3,6 Prozent. Darüber hinaus erhalten die Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie von 2.500 Euro, zahlbar in zwei Stufen von 1.500 Euro zum 1. Juli 2023 sowie 1.000 Euro zum 1. April 2024. Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien werden angerechnet.

Für alle Auszubildenden steigen die Entgelte ab 1. August 2023 um 85 Euro und ab 1. August 2024 nochmals um 65 Euro. Ferner sieht der neue Tarifvertrag die Möglichkeit der betrieblichen Überlassung von Leasing-Fahrrädern im Wege einer freiwilligen Entgeltumwandlung vor.

„Die Transformation der Automobilwirtschaft setzt die Betriebe unserer Branche unter großen Anpassungsdruck, daher stellt die vereinbarte Tariferhöhung mit Inflationsausgleichsprämie das absolute Maximum dar, mit dem die Betriebe der Tarifgemeinschaft des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein e.V. belastet werden können. Dieser Abschluss zeigt auch die hohe Wertschätzung, die wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Auszubildenden entgegenbringen", sagte Birgit Hamann, Geschäftsführerin der Tarifgemeinschaft des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein e.V. „Die Betriebe der Tarifgemeinschaft des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein e.V. bleiben mit dem jetzt erzielten Tarifabschluss weiterhin ein hochattraktiver Arbeitgeber. Gleichzeitig gibt die Laufzeit von 24 Monaten den Betrieben Planungssicherheit."