Umweltbonus

Änderungen der Förderrichtlinie zur Verlängerung der Innovationsprämie veröffentlicht

Entgegen der Ergebnisse des 4. Spitzengesprächs der Konzertierten Aktion Mobilität am 17. November 2020 auf dem beschlossen wurde, die Innovationsprämie bis Ende 2025 zu verlängern, hat das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) die Verlängerung der Innovationsprämie nun nur für das Jahr 2022 vorgenommen. Die Innovationsprämie für Neuwagen und junge Gebrauchtwagen wird somit bis zum 31.12.2022 u.a. in der bekannten Höhe mit den bekannten Haltefristen gewährt.

Zusätzlich nimmt der Fördermittelgeber zwei weitere Anpassungen vor, welche für die Förderpraxis und somit für das Kfz-Gewerbe ebenfalls von Bedeutung sind:

  1. Für die neuen Anforderungen an die Förderfähigkeit von Plug-In-Hybriden (PHEV) ist nun nicht mehr nur das Datum der Anschaffung ausschlaggebend für den Erhalt der Förderung, sondern auch der Zeitpunkt der Beantragung. Das bedeutet, dass für PHEV mit CO2-Emissionen von über 50 g/km und einer elektrischen Mindestreichweite von 40 km aber weniger als 60 km nicht nur die Anschaffung und Zulassung erfolgen, sondern auch der Förderantrag beim BAFA bis zum 31.12.2021 gestellt werden muss, um die Förderung erhalten zu können. Die Liste betroffener Fahrzeugmodelle wird auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht.
  2. Für junge Gebrauchtwagen dürfen ab dem neuen Jahr neben den DAT-Sachverständigen auch Kfz-Sachverständige der Schwacke GmbH das DAT-Gutachten zur Ermittlung des Bruttolistenpreises erstellen.

Die seit dem 5.11.2020 geltende Förderrichtlinie wird demnach an drei Stellen angepasst und soll voraussichtlich am 30.12.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Änderungen treten somit zum 1. Januar 2022 in Kraft. 

Die Halbierung der prozentualen Versteuerung findet parallel zur Änderung der Richtlinie Anwendung.

Unter Material zum Herunterladen befinden sich die Änderungen und die aktuelle Richtlinie auf die sich die Änderungen beziehen. Weiterhin erhalten Sie die angepassten Merkblätter für Neuwagen und junge Gebrauchte, die Ihnen eine gute Übersicht über die derzeitigen Förderbedingungen geben. Auch die Mitteilung des Bundesministerium für Finanzen finden Sie dort.